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Krankenhausreform

Was ändert sich bei den Kliniken?

Der Name soll Programm sein: »Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz«. Das Vorhaben hat jetzt die letzte Hürde – im Bundesrat – genommen. Was bedeutet es für die Patienten?
dpa
26.11.2024  11:34 Uhr
Was sieht die Reform bei der Behandlungsqualität vor?

Was sieht die Reform bei der Behandlungsqualität vor?

Die neue Fix-Vergütung soll eine Klinik für »Leistungsgruppen« bekommen, die ihr das Land zuweist. Sie bilden medizinische Leistungen ab, und zwar präziser gefasst als grob benannte Fachabteilungen. Ausgangspunkt sollen 65 Gruppen sein, die maßgeblich auf ein Modell aus Nordrhein-Westfalen zurückgehen – etwa »OPs an der Wirbelsäule« oder »Leukämie«. Mit definiert werden jeweils einheitliche Qualitätsvorgaben zu Fachpersonal und Ausstattung. Lauterbach machte wiederholt klar, dabei keine Abstriche zu machen. Denn es soll bewirken, dass etwa Krebsbehandlungen in Kliniken mit Spezialkenntnissen gemacht werden.

Was heißt das für das Netz der Kliniken?

Steuern sollen den Wandel die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder. Sie könnten etwa sagen, ob es in einer Region zwei oder vier Standorte für Wirbelsäulenchirurgie gebe, erläuterte Lauterbach. Die neue Fix-Vergütung soll auch die Existenz kleinerer Häuser auf dem Land weiter absichern. Die Länder sollen Standorte zudem zu »sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen« erklären können, die »wohnortnah« stationäre Behandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden. Wo Praxen von Fach- und Hausärzten fehlen, sollen Patienten so künftig für solche Behandlungen auch ins Krankenhaus gehen können. Klinikstandorte wegfallen dürften vor allem in westdeutschen Großstädten.

Sind Finanzhilfen geplant?

Das Gesetz sieht auch Finanzspritzen vor. So sollen Kostensteigerungen der Kliniken unter anderem bei den Tariflöhnen aller Beschäftigten schon von diesem Jahr an nicht mehr nur zur Hälfte, sondern voll von den Krankenkassen finanziert werden. Um den Wandel zu den neuen Strukturen zu unterstützen, soll zudem ein »Transformationsfonds« kommen, aus dem von 2026 bis 2035 bis zu 25 Milliarden Euro fließen könnten – sofern sich Länder in jeweils gleicher Höhe beteiligen. Kommen soll das Geld aus Mitteln der gesetzlichen Kassen und – entsprechend ihrem Anteil an den Behandlungen – der privaten Krankenversicherungen.

Was bringt der große Umbau?

Im Entwurf weist das Ministerium auf »Effizienzgewinne und Minderausgaben« durch eine stärker koordinierte, hochwertigere Versorgung hin. Die Jahresausgaben der gesetzlichen Kassen für Kliniken stiegen zuletzt schon auf 94 Milliarden Euro. Das war ein Drittel aller Leistungsausgaben. Die Kassen unterstützen eine stärkere Spezialisierung für mehr Qualität – warnen aber vor einer weiteren »Kostenlawine« in einer ohnehin angespannten Finanzlage. Die Kliniken und die Länder fordern auch schnellere Finanzspritzen, da manche Häuser die erst in einigen Jahren greifende Reform sonst gar nicht mehr erreichen könnten.

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