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Einstellungsuntersuchung
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Was bei der Überprüfung von Bewerbern zulässig ist

Eignungs-, Einstellungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen: Manche Arbeitgeber schicken Bewerberinnen und Bewerber vor einer möglichen Einstellung erst einmal zum Arzt. Was erlaubt ist und was nicht.
AutorKontaktdpa
Datum 05.05.2025  16:00 Uhr

Ein interessanter neuer Job lockt, das erste Vorstellungsgespräch lief optimal. Doch bevor es ans Unterschreiben des Arbeitsvertrags geht, bittet der potenzielle Arbeitgeber den Bewerber oder die Bewerberin darum, sich einer Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt zu unterziehen.

Die Rede ist von einer Einstellungsuntersuchung beziehungsweise von einer Eignungs- oder Tauglichkeitsuntersuchung. Manche verunsichert ein solches Ansinnen, andere fühlen sich dadurch unter Druck gesetzt. Was darf der Arbeitgeber verlangen und was nicht? Antworten auf wichtige Fragen.

Was ist eine Einstellungsuntersuchung?

Ziel einer Einstellungsuntersuchung ist es zu überprüfen, ob der Bewerber oder die Bewerberin den Anforderungen einer Tätigkeit psychisch und physisch gewachsen ist. Es ist ein Instrument der Personalauswahl. Der Arbeitgeber will ausloten, ob der Bewerber oder die Bewerberin nicht nur fachlich, sondern auch gesundheitlich für die anvisierte Tätigkeit geeignet ist.

»Dabei geht es etwa darum herauszufinden, ob Gesundheitsstörungen die Einsetzbarkeit am Arbeitsplatz einschränken oder sogar Dritte dadurch gefährdet werden könnten«, sagt Vera Stich-Kreitner, Mitglied des Präsidiums im Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte.

Gibt es Unterschiede zwischen Einstellungsuntersuchungen und Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen?

Die Vorgabe an den Bewerber oder die Bewerberin, an einer Einstellungsuntersuchung teilzunehmen, geht vom Arbeitgeber aus. Bewerber können zu einer solchen Untersuchung nicht gezwungen werden und unterziehen sich ihr auf freiwilliger Basis.

Allerdings kann der Arbeitgeber die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags von der Teilnahme an der Einstellungsuntersuchung abhängig machen. Sie finden vor Aufnahme der Tätigkeit statt und beinhalten in der Regel auch Eignungsaspekte.

Von einer Einstellungsuntersuchung abzugrenzen sind Eignungsuntersuchung und Tauglichkeitsuntersuchung – diese beiden Begriffe meinen das Gleiche. »In bestimmten Berufen sind Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben«, sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Dazu zählen neben Busfahrern, Zugführern oder Piloten zum Beispiel Beamte. Jugendliche müssen laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz an einer ärztlichen Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit teilnehmen. Und auch Personen, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, sind laut Strahlenschutzverordnung verpflichtet, sich vor einer möglichen Tätigkeit untersuchen zu lassen.

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