Was bei Fremdkörpern im Auge zu tun ist |
Katja Egermeier |
19.09.2025 08:00 Uhr |
Die Augen sind ein empfindliches Organ. Gerät ein Fremdkörper ins Auge, ist meist ärztliche Hilfe gefragt. / © Getty Images/CasarsaGuru
Das Auge reagiert schnell gereizt – oft reichen schon winzige Fremdkörper wie Insekten, Make-up, Cremes oder sogar die eigenen Wimpern. In der Regel reagiert es dann mit einem starken Tränenfluss und schwemmt das reizende Material schnell wieder aus dem Auge. Ist der Fremdkörper gut sichtbar, lässt er sich auch vorsichtig mit frisch gewaschenen Fingern oder einem Wattestäbchen entfernen, erläutert Professor Dr. Frank G. Holz, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Auge und Direktor der Universitäts-Augenklinik Bonn. Zusätzlich kann das Ausspülen mit klarem Wasser oder einer speziellen Augenspüllösung hilfreich sein.
Für das Entfernen mit Fingern, Wattestäbchen oder durch Ausspülen gibt es jedoch wichtige Ausnahmen: Scharfkantige oder spitze Fremdkörper – etwa Splitter aus Glas, Metall oder Holz – dürfen keinesfalls auf diese Weise entfernt werden. »Besteht auch nur der Verdacht, dass sich solche gefährlichen Partikel noch im Auge befinden, sollte das Auge möglichst wenig bewegt, keinesfalls gerieben und umgehend ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden«, so Holz.
Ärztlicher Rat sei dann ebenso erforderlich, wie wenn das Auge ohne sichtbaren Fremdkörper anhaltend gereizt, gerötet oder schmerzhaft ist. »Auch Sehstörungen wie Schlierensehen, Doppelbilder oder eine auffallende Lichtempfindlichkeit sollten Anlass sein, das Auge rasch eingehend untersuchen zu lassen«, erklärt Holz. Solche Symptome könnten darauf hindeuten, dass irgendwo noch ein Fremdkörper versteckt ist oder die Hornhaut oder tieferliegende Augenstrukturen bereits verletzt sind.
Das könne beispielsweise passieren, wenn winzige Metallteilchen beim Fräsen oder Bohren mit hoher Geschwindigkeit ins Auge geschleudert werden. »Sie wirken wie Projektile, die Horn- oder Lederhaut durchschlagen können – und dann nicht auf den ersten Blick sichtbar sind«, so Holz. Solche Verletzungen gehören immer in die Notaufnahme, da sie spezielle Untersuchungen und eine augenärztliche Beurteilung erfordern. »Das kann in der hausärztlichen Praxis nicht ausreichend behandelt werden.« Tief eingedrungene Fremdkörper müssen in der Regel im Rahmen einer Operation entfernt werden.
Auch größere, in der Hornhaut sichtbare Splitter dürfen niemals eigenhändig entfernt werden. Unsachgemäße Entfernung könne das Auge noch stärker verletzen, warnt der Experte. Jeder Fremdkörper, der in das Auge eindringt, stellt eine ernste Gefahr für die Sehfähigkeit dar und muss umgehend fachgerecht mikrochirurgisch behandelt werden, betont Holz.