Was bringen das E-Rezept und die E-Patientenakte für alle? |
Der wohl einfachste Einlöseweg für das E-Rezept ist inzwischen über die Versichertenkarte, die man in der Apotheke in ein Lesegerät steckt. / Foto: Adobe Stock/bilderstoeckchen
Elektronische Rezepte und digitale Akten für wichtige Gesundheitsdaten sollen für Millionen Patientinnen und Patienten zum Standard werden. Das sieht ein Gesetz der Ampel-Koalition vor, das der Bundestag heute beschlossen hat. E-Rezepte sollen ab Anfang 2024 in Praxen verpflichtend ausgestellt werden. Anfang 2025 sollen dann alle gesetzlich Versicherten E-Patientenakten bekommen – außer, man lehnt es ab.
Minister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem »Quantensprung«, mit dem Deutschland nach vielen Verzögerungen Anschluss an die Digitalisierung im Gesundheitswesen finde. Ärzte, Krankenkassen und Patientenschützer warnten aber auch vor Tücken.
Lauterbach machte klar, dass es nach 20 Jahre langen Debatten um eine Aufholjagd gehe. Bisher seien wichtige Daten auf Servern von Praxen und Krankenhäusern verteilt, in denen Patienten in der Vergangenheit behandelt wurden. Wenn zum Beispiel ein chronisch Kranker zu einem neuen Facharzt komme, seien in der Regel ein Teil der Befunde oder Röntgenbilder nicht da. Oft finde die Behandlung dann auch ohne die Daten statt, was aber zu Fehlern und in jedem Fall zu einer »suboptimalen Therapie« führe. »Das darf nicht weiter so sein.«
Die Neuregelungen hätten ganz konkreten Nutzen für die Patienten, sagte der Minister. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte, künftig könnten nicht nur alle behandelnden Berufe relevante Informationen an einem Ort sehen, sondern erstmals auch Patienten selbst. Der FDP-Fachpolitiker Andrew Ullmann sagte, die Datenhoheit bleibe bei den Menschen. Die oppositionelle Union enthielt sich bei der Abstimmung und mahnte weitergehende Digital-Schritte an, die AfD votierte mit Nein. Linke-Abgeordnete äußerten Datenschutzbedenken.
Konkret soll für elektronische Patientenakten (EPA) ein Durchbruch her – als ein persönlicher Datenspeicher, der einen ein Leben lang begleitet. Die gebündelten Daten sollen auch Wechselwirkungen von Medikamenten und Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Als wählbares Angebot wurden E-Akten schon 2021 eingeführt, bisher hat aber nur etwa ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten überhaupt eine. Erklärtes Ziel sind 80 Prozent bis 2025, und die Regierung schwenkt dafür auf das Prinzip «Opt-out» um: Laut Gesetz sollen die Kassen breit informieren und bis 15. Januar 2025 für alle automatisch eine E-Akte einrichten – es sei denn, man widerspricht dem aktiv.
Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen. Was Ärzte und Ärztinnen einstellen und wer worauf zugreifen kann, soll man selbst festlegen können. Zuerst soll eine Medikamenten-Übersicht nutzbar sein, folgen sollen unter anderem Laborbefunde. Bei Kassenwechsel soll man die Daten mitnehmen können.
Menschen ohne Smartphone könnten ihre EPA in ausgewählten Apotheken einsehen, erläuterte das Ministerium. Ombudsstellen der Krankenkassen sollen Versicherte unterstützen, die die EPA nicht per App verwalten.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.