Was bringen pflanzliche Mittel in der Tiermedizin? |
Systematisch und fundiert durchgeführte pharmakologische Studien zur tierartspezifischen Anwendung sind im Vergleich zum Erfahrungswissen in weitaus geringerem Ausmaß vorhanden. Der Markt für zugelassene Veterinärphytopharmaka ist also deutlich kleiner als der für Humanphytopharmaka. Aktuell finden sich dort vor allem Kombinationspräparate für den Einsatz bei Verstopfung, Infektionen der Haut und des Magens sowie Entzündungen von Gelenken, Muskeln und Sehnen.
Gängige Veterinärphytopharmaka sind zum Beispiel Stullmisan® mit Extrakten aus Fichtenspitzen, Kamillenblüten, Melissenblättern und Wermutkraut sowie Colosan® mit Sternanisöl, Bitterfenchelöl, Kümmelöl und Chinesischem Zimtöl zur Therapie von Durchfällen und Futterblähungen. Für die Lokalbehandlung von Haut und Schleimhäuten bei Wunden und Hautentzündungen steht Kamilloplant® (Fluidextrakt aus Ringelblume, Salbei, Kamille, Hamamelis und Arnikatinktur) zur Verfügung. Tierärzte haben zudem die Möglichkeit, Humanphytopharmaka umzuwidmen, wenn ein zugelassenes Arzneimittel für das Anwendungsgebiet und die Tierart nicht zur Verfügung steht, die arzneiliche Versorgung gefährdet ist und keine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier zu befürchten ist.
Die Abgabe verschreibungspflichtiger oder nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheke freigegebener Veterinärphytopharmaka unterliegt den Bestimmungen des § 43 Arzneimittelgesetz (AMG). Die Präparate dürfen dem Tierhalter nur durch den Tierarzt oder auf Verschreibung durch den Tierarzt ausgehändigt werden. In den letzten Jahren wird jedoch auch die Selbstmedikation bei Tieren immer beliebter. Eine gute Übersicht über die therapeutische Anwendung von Arzneipflanzen in Abhängigkeit von Tierart und Indikationsgebiet bietet das Informationssystem CliniTox/CliniPharm des Instituts für Veterinärpharmakologie und -toxikologie der Universität Zürich. Im Zweifelsfall sollten Tierhalter jedoch immer Rücksprache mit dem Tierarzt halten. Berücksichtigt werden muss außerdem, dass die Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen (Bienen, Fische, Geflügel, Wiederkäuer, Schweine, Hasen, Kaninchen und Pferde), strengen rechtlichen Bestimmungen unterliegt. Dies soll sicherstellen, dass der Verzehr entsprechender Tierprodukte die menschliche Gesundheit nicht schädigt.