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Europäischer Gerichtshof
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Was das Urteil zu Rx-Boni bedeutet

Vergangene Woche ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den umstrittenen »Rx-Boni« von Online-Versendern ergangen. Gutscheine für nachfolgende OTC-Käufe können demnach verboten werden. Barrabatte sind jedoch möglich. 
AutorKontaktPZ
AutorKontaktPTA-Forum
Datum 03.03.2025  10:00 Uhr

Doc Morris verhalten

Doc Morris reagierte zunächst einsilbig auf das Urteil. In einer knappen Mitteilung  räumte der Versender ein, dass laut Richterspruch die EU-Mitgliedsstaaten Werbeaktionen verbieten dürfen, »die Gutscheine für Folgekäufe zum Inhalt haben, insofern diese auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC) eingelöst werden können«.  Rx-Rabattaktionen mit Gutscheinen für Gesundheits- und Pflegeprodukte blieben aber möglich. Auch Preiswerbung für den Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel halte der EuGH weiterhin für zulässig.

Euphorischer gab sich Redcare. Der Versender geht in seiner Reaktion nicht auf die Möglichkeit des Gutscheinverbots ein, sondern zielt auf die Entscheidung ab, dass direkte Barrabatte beim Einlösen eines Rezepts laut Urteil zulässig sind. Damit werde die langjährige Position des Unternehmens bestätigt. CEO Olaf Heinrich begrüßte den Richterspruch, der »uns die Möglichkeit bietet, unsere Kundenangebote weiter zu verbessern«. Man  werde die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen.

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