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Was Erwachsene zur Masernimpfung wissen sollten

Auch wenn sich Erwachsene mit Masern anstecken, drohen Komplikationen. Die Masernimpfung bewahrt davor. Bei der Frage, ob Sie ausreichend geschützt sind, kommt es auch auf Ihr Geburtsjahr an.
AutorKontaktdpa
Datum 22.11.2024  10:00 Uhr
Was Erwachsene zur Masernimpfung wissen sollten

Masern gelten als besonders ansteckend. Wer keine Immunität aufgebaut hat und mit einer infizierten Person in Kontakt kommt, den erwischt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch. Übertragen werden Masernviren nämlich meist über Tröpfchen, die beim Sprechen und Husten in die Luft gelangen. Zu einer Ansteckung kann es übrigens auch dann kommen, wenn die erkrankte Person längst nicht mehr im Raum ist, so das Portal infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Nicht immer bleibt es allein bei Symptomen wie Fieber, Husten, einer Bindehautentzündung und dem typischen Hautausschlag. Masern können auch bei Erwachsenen zu Komplikationen führen, etwa zu Lungen- oder Mittelohrentzündungen. In etwa einem von 1000 Fällen tritt eine Gehirnentzündung auf, die zu schweren Folgeschäden wie Lähmungen führen und auch tödlich enden kann.

Nach zwei Impfungen besteht lebenslange Immunität

Gut also, wenn sich das Immunsystem gezielt gegen die Viren zur Wehr setzen kann – weil es durch Impfungen oder eine durchgemachte Infektion darauf trainiert wurde.

Kindern empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) zwei Impfungen gegen Masern, die erste im Alter von 11 Monaten, die zweite im Alter von 15 Monaten. Soll das Kind bereits vorher die Kita besuchen, können die Impfung auch früher erfolgen – schließlich gilt für den Besuch dieser Einrichtungen eine Masern-Impfpflicht. Es kommt ein Kombi-Impfstoff zum Einsatz, der auch vor Mumps und Röteln schützt.

Wenn diese zwei Impfungen durchgeführt wurden, ist eine Auffrischung im Laufe des Lebens nicht nötig. »Nach einer zweifachen Impfung gegen Masern wird grundsätzlich eine lebenslange Immunität angenommen«, schreibt das Robert-Koch-Institut auf seiner Webseite.

Doch wer Impflücken hat, sollte sie auch im Erwachsenenalter noch schließen. Entscheidend ist dabei das Geburtsjahr. Hintergrund: In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1974 eine Empfehlung für die Masernimpfung ausgesprochen, in der DDR wurde sie bereits 1970 als Pflichtimpfung eingeführt.

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