Was Frauen beachten müssen |
Aufpassen sollten Frauen bei der Auswahl der Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung. So weist die BIÖG darauf hin, dass nicht alle Stellen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten, am Ende des Gesprächs auch einen Beratungsschein ausstellen. Dazu zählen in der Regel Beratungsstellen, die einen Abbruch mit ihrem Selbstverständnis nicht vereinbaren können. Die BIÖG stellt auf der Website »familienplanung.de« eine Datenbank zur Verfügung, mit der neben der örtlichen Nähe auch nach Ausstellung eines Beratungsscheins gefiltert werden kann. Zudem ist bei jeder enthaltenen Beratungsstelle die Möglichkeit zum Erhalt eines Beratungsscheins vermerkt beziehungsweise aufgeführt, wenn kein Beratungsschein ausgestellt wird.
Auf dem Beratungsschein werden Name und Datum der Beratung dokumentiert, aber keine der besprochenen Inhalte. Wollen Frauen ihren Namen in der Beratung nicht preisgeben, haben sie die Möglichkeit, den Beratungsschein durch eine weitere Person der Beratungsstelle ausfüllen zu lassen, die nicht am Gespräch beteiligt war. Das Bundesministerium der Justiz weist zudem auf seiner Website daraufhin, dass die Beratung auch per Telefon oder Videochat möglich und immer kostenlos ist.