Was für die Legalisierung von Cannabis geplant ist |
Cannabis darf den Eckpunkten zufolge ausschließlich in behördlich zugelassenen und überwachten Geschäften abgegeben werden. Andere Genussmittel wie Alkohol und Tabak dürfen dort nicht verkauft werden. Die Betreiber und das Personal dieser lizenzierten Geschäfte müssen Beratungs- und Präventionskenntnisse nachweisen. Die Rolle der Apotheken beim künftigen Vertrieb sei noch unklar. »Wenn es genügend lizenzierte Geschäfte gibt, ist derzeit noch nicht absehbar, ob Apotheken künftig Cannabis anbieten oder nicht«, sagte Lauterbach. Im Eckpunktepapier heißt es: »Um einerseits ein hohes Schutzniveau durch fachkundiges Personal und andererseits eine zügige und weite Verbreitung legaler Vertriebsstellen zu erreichen, könnte es sinnvoll sein, sowohl spezialisierte Fachgeschäfte als auch den Verkauf in Apotheken zuzulassen.« Ob und inwieweit ein Online- beziehungsweise Versandhandel an Privatpersonen durch behördlich zugelassene Geschäfte erlaubt werden soll, bedürfe noch weiterer Prüfung.
Einen einheitlichen Preis für das Genusscannabis soll es nach Informationen des Ministers nicht geben. Den Preis festzulegen, werde eine Herausforderung sein. »Er darf nicht zu hoch sein, damit nicht der Schwarzhandel das Geschäft übernimmt. Aber auch nicht zu niedrig, damit wir nicht Zulieferer für den Schwarzmarkt werden.«
Die Pläne der Bundesregierung sind umstritten. Insbesondere bei Apothekern und Ärzten stoßen sie auf Kritik bis hin zu Ablehnung. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat sich bereits im Februar gegen die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen und vor gesundheitlichen Folgen gewarnt. Mit Blick auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sollte »jeglicher Cannabisgebrauch im Kindes- und Jugendalter vermieden werden«. Auch Apothekerverbände und ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening haben sich kritisch geäußert.