Was ist bei der Abgabe an Senioren zu beachten? |
Juliane Brüggen |
18.06.2021 14:00 Uhr |
Bei der Anwendung von Antihistaminika der ersten Generation, insbesondere bei älteren Menschen ab 65 Jahren, ist es sinnvoll, folgende Punkte zu berücksichtigen:
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Es empfiehlt sich außerdem, die Patienten im Beratungsgespräch für mögliche Risiken und Nebenwirkungen zu sensibilisieren. Bei Personen, die Medikamente einnehmen oder andere Grunderkrankungen haben, sind Wechselwirkungen und Kontraindikationen zu bedenken.
Da Antihistaminika sedierend wirken, ist zum Beispiel die gleichzeitige Einnahme von anderen zentral dämpfenden Arzneimitteln und Alkohol zu vermeiden. Ebenso kann die Kombination mit anderen anticholinerg wirkenden Arzneistoffen wie Biperiden oder trizyklischen Antidepressiva problematisch sein. Zu den Kontraindikationen gehören Prostatahyperplasie, Engwinkelglaukom und Epilepsie.
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA), der das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Fragen der Verschreibungspflicht berät, hat Anfang 2020 empfohlen, Doxylamin und Diphenhydramin ab dem 65. Lebensjahr der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Für Dimenhydrinat, das vorrangig bei Übelkeit und nur kurzfristig zum Einsatz kommt, sahen die Experten hingegen keinen Handlungsbedarf. Ob die Empfehlung des SVA umgesetzt wird, entscheidet das BMG.
Doxylamin ist bereits für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verschreibungspflichtig. Diphenhydramin und Dimenhydrinat unterstehen der Verschreibungspflicht, wenn sie parenteral angewendet werden.
In Deutschland sind diese oral anzuwendenden Antihistaminika der ersten Generation ganz oder teilweise ohne Rezept erhältlich: Doxylamin, Chlorphenamin, Clemastin, Dimenhydrinat, Diphenhydramin, Dimetinden, Triprolidin.