Die Stiftung Warentest kommt laut Nachrichtenagentur dpa zu dem Ergebnis, dass selbst bei längerer Nutzung einer Tageslichtlampe keine Gefahr für Augen oder Haut bestehe. Sollten Nebenwirkungen wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Übelkeit auftreten, könne man den Abstand vergrößern oder die Zeit verkürzen.
Dennoch warnt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dass optische Strahlung zu therapeutischen Zwecken nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder einer Ärztin eingesetzt werden solle. Denn die Frage, ob diese Therapieform angemessen und geeignet ist, hänge von der Diagnose und auch von einige Vorerkrankungen ab und müsse im Einzelfall ärztlich abgeklärt werden.
In den folgenden Fällen ist laut BfS Vorsicht geboten:
Vor allem bei vorliegenden Augenerkrankungen sollte im Vorfeld augenärztlich abgeklärt werden, ob die Lichttherapie mit künstlichen Strahlenquellen geeignet ist. Doch auch Menschen ohne Augenerkrankung sollten nicht über längere Zeit aus kurzer Distanz in eine so helle Lichtquelle blicken, warnt das BfS. Es weist zudem darauf hin, dass für die Sicherheit der Geräte immer der Hersteller verantwortlich ist, auch hinsichtlich photochemischer Netzhautschäden. Ein Tageslichtgerät sollte laut den Herstellerinformationen daher niemals UV-Strahlung oder Infrarot-Strahlung abgeben.