Was tun, wenn ein Kollege trinkt? |
Bei unverändertem Alkoholkonsum des Kollegen sollten Sie Ihre Ankündigung wahr machen und die Apothekenleitung über die Situation informieren. Schildern Sie das Verhalten und beschreiben Sie die negativen Auswirkungen auf Kunden, das Team, Arbeitsabläufe oder Arbeitsqualität. Verzichten Sie bewusst auf emotionale Vorwürfe oder abwertende Bemerkungen, bitten Sie Ihren Chef vielmehr, zeitnah ein Gespräch mit dem betreffenden Kollegen zu führen.
Falls das gesamte Team unter dem Verhalten des Kollegen leidet, so können Sie die Beschwerde auch gemeinsam mit den Kollegen vorbringen. Die zentrale Aussage lautet dann: »Das gesamte Team leidet unter dem Verhalten des Kollegen. Wir halten es daher für erforderlich, Sie zu informieren. Außerdem möchten wir für alkoholbedingte Fehler des Kollegen nicht mitverantwortlich sein, weil wir sein Verhalten geduldet haben.« Bei einer gemeinsamen Beschwerde ist jedes einzelne Teammitglied weniger angreifbar. Allerdings kann der kritisierte Kollege schnell zum Außenseiter werden, wenn er erfährt, dass sich das gesamte Team über ihn beschwert hat. Wenn auch ein Gespräch mit dem Chef keine Verhaltensänderung des Kollegen bewirkt, bleiben dem Apothekeninhaber als letzte Maßnahmen oft nur noch eine Abmahnung und schließlich die Kündigung.
Wer sich Sorgen über sein Trinkverhalten macht beziehungsweise es ändern möchte, kann sich an eine Suchtberatungsstelle wenden. Es gibt etwa städtische und kirchliche Suchtberatungsstellen sowie Beratungsstellen an Kliniken oder Gesundheitsämtern. Eine Übersicht über lokale Beratungsstellen finden Interessierte unter anderem hier: