Was Versicherte zum Start der EPA wissen sollten |
Die EPA startet nun in eine sogenannte Hochlaufphase. Allerdings sollten Ärzte, Kliniken und andere Leistungsanbieter erst ab dem 1. Oktober dazu verpflichtet werden, die EPA zu nutzen. Bis dahin stellen sie wichtige Gesundheitsdokumente auf freiwilliger Basis ein.
Für die kommenden Wochen und Monate gilt also: »Es kommt darauf an, wie schnell sich die Praxen, Apotheken und Krankenhäuser mit ihren Systemen daran beteiligen«, sagt Sabine Wolter. Ihre Einschätzung: »Bei vielen Patienten wird in der EPA-App erst einmal nichts passieren.« Wenn man aber etwa eine Ärztin hat, die für die EPA technisch vorbereitet ist, »dann habe ich in den nächsten Wochen vielleicht schon Laborbefunde oder Arztbriefe, die neu hereinkommen«.
Jede Krankenkasse hat ihre eigene EPA-App. Wie die Anwendung genau heißt, kann man über eine Liste der Gematik herausfinden, der nationalen Agentur für digitale Medizin. Hat man die App heruntergeladen, braucht es zur Einrichtung:
Liegt die PIN vor, kann man die EPA-App einrichten. Je nach Krankenkasse kann sich der Ablauf leicht unterscheiden.
Übrigens: Künftig soll es auch einen EPA-Client geben, mit dem man sich über Laptop oder PC Zugriff auf die eigene Akte verschaffen kann. Dieser ist für Sommer angekündigt.
Ansonsten lässt sich die EPA nur passiv nutzen. Laut der Verbraucherzentrale NRW heißt das: Man kann keine Daten einsehen, hochladen und verwalten. Wer etwa die Zugriffsrechte für Arztpraxen anpassen möchte, muss das über die zuständige Ombudsstelle seiner Krankenkasse tun. Allerdings können Versicherte auch eine Vertrauensperson als Vertretung benennen, die auf ihrem Endgerät die EPA-App einrichten kann.