Was zum Jahresende wichtig ist |
Zum Jahresende sollten Angestellte auch einen Blick auf ein etwaiges Jahresarbeitszeitkonto werfen; es muss zum 31. Dezember ausgeglichen werden. Gibt es ein Arbeitszeitguthaben, werden die Plusstunden durch Freistellung ausgeglichen. Bei Minusstunden müssen die Mitarbeitenden die Möglichkeit bekommen, diese nachzuarbeiten. Der Ausgleich hat innerhalb der ersten drei Monate zu erfolgen, in Sachsen innerhalb von sechs Monaten. Ansonsten werden Plusstunden ausgezahlt – und zwar mit Zuschlägen für die Mehrarbeit. Minusstunden verfallen jedoch.
Ein weiteres Thema am Jahresende ist die tarifliche Sonderzahlung. Alle Angestellten mit Tarifbindung haben Anspruch auf 100 Prozent ihres tariflichen Monatsverdienstes. Wer im Laufe des Jahres seine Wochenarbeitszeit verändert hat, erhält einen Durchschnittswert. Um die Sonderzahlung zu bekommen, muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen. Bei kürzerer Betriebszugehörigkeit erhalten Mitarbeitende die Sonderzahlung rückwirkend, sobald die sechs Monate erreicht sind. Die Apothekenleitung darf Sonderzahlungen nicht streichen, diese jedoch auf bis zu 50 Prozent des tariflichen Monatsverdienstes kürzen, falls betriebswirtschaftlich erforderlich. Dies ist aber nachzuweisen. Im Tarifbereich ADA und in Sachsen sind Arbeitgeber verpflichtet, solche Pläne vier Wochen vor Fälligkeit anzukündigen, spätestens am 1. November.
Das nächste ADEXA-Webinar für alle Berufsgruppen findet am 31. Januar 2024 um 19:30 Uhr statt. Das Thema geben wir rechtzeitig bekannt unter www.adexa-online.de/termine.