Weiter in der Testphase |
Für die Apotheken gilt seit dem 1. Januar: Offizinen, die bereits E-Rezept-ready sind und elektronische Verordnungen annehmen möchten, können dies tun. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Wer E-Rezepte annehmen möchte, muss vorher auf dem Verbändeportal www.mein-apothekenportal.de den Schalter auf »E-Rezept empfangen« stellen.
Grundsätzlich müssen sich die Apotheken auf vielschichtige Verordnungswege einstellen. Die KBV hatte bereits Anfang November 2021 in Form einer Richtlinie eine Übergangslösung etabliert. Alle Praxen sollen bis zum 30. Juni 2022 nach wie vor das Muster-16-Rezept nutzen, wenn das Ausstellen von E-Rezepten technisch noch nicht funktioniert. Die elektronische Verordnung wiederum kann via Gematik-App oder als Token-Ausdruck auf Papier in die Apotheke gelangen. Und auch der Weg über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) ist geplant. Bis das E-Rezept flächendeckend ausgerollt sein wird, dürfte noch einige Zeit vergehen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.