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E-Rezept
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Weiter in der Testphase

Eigentlich war der bundesweite Rollout des E-Rezepts für Januar 2022 geplant – doch es hakte an zahlreichen Stellen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Voraussetzungen zur Einführung der elektronischen Verordnung geändert und die Testphase verlängert.
AutorKontaktPZ
Datum 27.01.2022  09:00 Uhr

Keine Pflicht zur Annahme

Für die Apotheken gilt seit dem 1. Januar: Offizinen, die bereits E-Rezept-ready sind und elektronische Verordnungen annehmen möchten, können dies tun. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Wer E­-Rezepte annehmen möchte, muss vorher auf dem Verbändeportal www.mein-apothekenportal.de den Schalter auf »E-Rezept empfangen« stellen.

Grundsätzlich müssen sich die Apotheken auf vielschichtige Verordnungswege einstellen. Die KBV hatte bereits Anfang November 2021 in Form einer Richtlinie eine Übergangslösung etabliert. Alle Praxen sollen bis zum 30. Juni 2022 nach wie vor das Muster-16-Rezept nutzen, wenn das Ausstellen von E-Rezepten technisch noch nicht funktioniert. Die elektronische Verordnung wiederum kann via Gematik-App oder als Token-Ausdruck auf Papier in die Apotheke gelangen. Und auch der Weg über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) ist geplant. Bis das E-Rezept flächendeckend ausgerollt sein wird, dürfte noch einige Zeit vergehen.

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