Wenn der Job die Haut schädigt |
Berufsbedingte Hauterkrankungen sind oft hartnäckig und können lange Zeiten der Arbeitsunfähigkeit verursachen. Bleiben sie unbehandelt, lässt sich ein Ausstieg aus dem Beruf meist nicht vermeiden, da die rissigen, entzündeten Hände das Zugreifen fast unmöglich machen. Betroffene sollten sich deshalb nicht scheuen, frühzeitig zum Hautarzt zu gehen. Am besten bereits dann, wenn die Haut trocken wird oder erste Rötungen zeigt.
Ist ein Zusammenhang zwischen der Hauterkrankung und der Berufstätigkeit wahrscheinlich, können Hautärzte – mit Zustimmung des Patienten – das sogenannte Hautarztverfahren einleiten. Es wurde von der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) und der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) mit dem Ziel entwickelt, berufsbedingten Hauterkrankungen vorzubeugen und Betroffenen zu ermöglichen, ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen. Dafür können sämtliche Präventionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden, die helfen, die Entwicklung der Erkrankung zu stoppen. In leichteren Fällen reichen oft schon abgestimmte Hautschutz- und Hautpflegepräparate oder lokale Bade- und Bestrahlungstherapien, die Hautärzte zu Lasten der Berufsgenossenschaft verordnen können. Ist die Berufsdermatose ausgeprägt, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für eine stationäre Heilmaßnahme.
Der Arbeitgeber muss zu Beginn des Verfahrens nicht informiert werden. Jedoch kann es sinnvoll sein, eine Zusammenarbeit anzustreben. Mitunter ist es notwendig, dass Arbeitsabläufe vor Ort überprüft und eventuell umgestaltet werden, um einen besseren Hautschutz zu erreichen. Auch diese Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft.
Damit Berufsdermatosen am besten gar nicht erst entstehen, sind im Rahmen des Arbeitsschutzes abhängig von der Branche verschiedene Präventionsmaßnahmen verankert. So ist zum Beispiel für Friseure vorgesehen, dass ein regelmäßiger Wechsel zwischen Feucht- und Trockenarbeit stattfindet, geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung stehen und alle Beschäftigten mit einem Hautschutzplan über sinnvolle Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen informiert werden. Auch von der Berufsgenossenschaft gibt es Leitlinien zur Prävention. Demnach sollten alle Berufstätigen mit einem erhöhten Hauterkrankungsrisiko regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durch Arbeitsmediziner oder Hautärzte wahrnehmen. Sie können Handekzeme bereits in der Anfangsphase erkennen, sodass Patienten die Auslöser künftig stärker berücksichtigen oder sogar ganz vermeiden können. Dass Berufsdermatosen trotz Präventionsmöglichkeiten so weit verbreitet sind, liegt auch an der praktischen Umsetzung durch die Beschäftigten, sagt Professor Dr. Peter Elsner, Direktor der Klinik für Hautkrankheiten am Universitätsklinikum Jena, im Experten-Interview der DHA. Solange keine Hautprobleme bestehen, würden Präventionsmaßnahmen oft nicht konsequent angewendet. Erfahrungsgemäß steige die Verwendung von Hautschutzmaßnahmen, wenn Hautprobleme auftreten.