Wenn die Haut nicht mehr passt |
Trotz der mitunter hohen psychischen und physischen Belastung durch Fettschürzen ist der Rahmen für die Kostenübernahme von Straffungsoperationen durch die gesetzliche Krankenversicherung eng gesteckt. Als Indikation zur Operation gelten schwer therapierbare Pilzerkrankungen, Ekzeme und mechanische Beeinträchtigungen nach massiver Gewichtsabnahme. Liegen sie vor, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme oder zumindest einer Teilerstattung. Auch bei Bauchstraffungen lohnt auf jeden Fall ein Antrag auf Kostenübernahme. Hier zahlen Krankenkassen häufiger. Bei allen anderen Straffungsoperationen ebenso wie bei anderen ästhetischen Behandlungen muss der Patient die Kosten in aller Regel selbst tragen. Da diese zum Teil sehr hoch sind, wird mitunter gezielt mit günstigen Preisen um Kunden geworben. Diese sollten die Angebote jedoch kritisch unter die Lupe nehmen, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC). Begriffe wie »Schönheitschirurg« oder Schönheitsoperation« sind rechtlich nicht geschützt und lassen keinen Rückschluss auf die Qualifikation eines Arztes zu. Das einzige objektive Qualitätsmerkmal ist laut der DGÄPC der Facharztitel »Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie«. Darüber hinaus sei es wichtig, auf die Spezialisierung, die Erfahrung und die Qualität der Beratung zu achten. So sollte ein seriöser Facharzt auf die Erwartungen des Patienten und deren Umsetzbarkeit eingehen, die Preisgestaltung im individuellen Fall erläutern und einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen. Um abschätzen zu können, ob es sich dabei um ein vernünftiges Angebot handelt, können Patienten die von Fachgesellschaften veröffentlichten Durchschnittspreise heranziehen (siehe Kasten). Bei starken Abweichungen, vor allem nach unten, raten die Experten zur Vorsicht.
Zu den Operationskosten kommen noch die Kosten für die Anästhesie und den Krankenhausaufenthalt.