Wer hat Anspruch auf Fort- und Weiterbildungen? |
Auch mit der gegenteiligen Fragestellung hat sich die Adexa-Rechtsberatung befasst: Wann müssen Apothekenangestellte Fortbildungen besuchen? »Wenn die Apothekenleitung die Fortbildung anordnet und bezahlt, ist die Teilnahme verpflichtend«, sagte Hansen. »Fortbildungen zählen ganz normal als Arbeitszeit und können angeordnet werden.«
Dabei müssen Chefin oder Chef persönliche Umstände berücksichtigen. Ein alleinerziehendes Elternteil beispielsweise kann nicht zu Fortbildungen am Abend oder am Wochenende verpflichtet werden, wenn es keine Betreuungsmöglichkeit für die Kinder gibt. Unabhängig davon sei, wie Hansen betonte, die Teilnahme einschließlich der An- und Abreise als Arbeitszeit zu vergüten.
Die neue Podcast-Folge zum Thema Fortbildung ist jetzt online. / © Adexa
Auch in der aktuellen Folge ihres Podcasts »ArbeitsgeRECHT für die Apotheke« hat Rechtsanwältin Minou Hansen Wissenswertes zum Thema Fortbildung aus den Tarifverträgen und dem Arbeitsrecht zusammengestellt. Sie können den Adexa-Podcast zum Beispiel bei Spotify abonnieren: www.adexa-online.de/podcast.