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Teamschulung Inhalativa
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Wichtige Schritte beim Monitoring

Die standardisierte Beratung zu Inhalativa ist eine pharmazeutische Dienstleistung. Je nachdem, ob es sich um eine Ersteinweisung oder ein Monitoring handelt, ist die empfohlene Vorgehensweise unterschiedlich. Tipps für das Monitoring bei Daueranwendern eines Inhalationsgerätes gibt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 18.02.2025  16:00 Uhr

Zusätzliche Hinweise zum Abschluss

  • Den Patienten auffordern, sich bei Problemen oder offenen Fragen jederzeit an die Apotheke zu wenden. Dazu am besten einen konkreten Ansprechpartner nennen und die Kontaktdaten der Apotheke mitgeben.
  • Auf Videos zur richtigen Inhalationstechnik hinweisen, zum Beispiel der Atemwegsliga , jedoch auch betonen, dass diese eine persönliche Unterweisung nicht ersetzen können.

Pharmazeutische Dienstleistung »Inhalativa« – wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre bei:

  • Neuverordnung von Devices zur Anwendung von inhalativen Arzneimitteln
  • Wiederholungsverordnung, wenn der Patient in den letzten 12 Monaten laut Selbstauskunft keine Einweisung mit praktischer Übung in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten hat und laut Selbstauskunft nicht in ein Disease-Management-Programm für Asthma oder COPD eingeschrieben ist

Die Leistung kann alle 12 Monate oder bei einem Wechsel des Inhalationsgeräts erbracht werden. Sie bezieht sich nur auf Arzneimittel und ist bei Hilfsmitteln wie Kompressor-Inhalationsgeräten nicht abrechenbar. Wie genau die pharmazeutische Dienstleistung abläuft und was zu beachten ist, kann hier nachgelesen werden.

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