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Teamschulung Inhalativa
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Wichtige Schritte beim Monitoring

Die standardisierte Beratung zu Inhalativa ist eine pharmazeutische Dienstleistung. Je nachdem, ob es sich um eine Ersteinweisung oder ein Monitoring handelt, ist die empfohlene Vorgehensweise unterschiedlich. Tipps für das Monitoring bei Daueranwendern eines Inhalationsgerätes gibt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 18.02.2025  16:00 Uhr

»Die Vorgehensweise ist grundsätzlich anders als bei der Erstinstruktion«, betont Dr. Eric Martin, Apotheker, im Schulungsvideo der ABDA. »Monitoring dient der gezielten Fehlersuche bei einem Patienten mit Dauergebrauch eines Inhalationsgerätes.« Deshalb macht – anders als bei der Ersteinweisung – zunächst der Patient die Inhalation vor. »Ich lasse mir also die geübte Praxis demonstrieren und lenke damit die Aufmerksamkeit des Patienten.«

Dass Fehler sich einschleichen, sei bei einer Daueranwendung keine Seltenheit, so der Apotheker. In der Vita-Studie konnten etwa 80 Prozent der Daueranwender ihr Inhalationsgerät nicht vollkommen korrekt anwenden. Ähnliche Ergebnisse lieferte eine Erhebung der ABDA aus dem letzten Jahr. »Fatalerweise sind sich die Patienten oft nicht bewusst, dass sie eine insuffiziente Inhalationstechnik haben, weil die tägliche Praxis ihnen die subjektive Sicherheit gibt ihr Gerät zu kennen und korrekt bedienen zu können«, so Martin.

Damit das Gespräch erfolgreich verläuft und der Patient von dem Monitoring auch profitiert, sollte die Art der Kommunikation flexibel sein – je nach Persönlichkeit, Art des Fehlers und Situation. Bei sensiblen Personen sollte der Begriff »Fehler« eher vermieden werden, bei selbstbewusst auftretenden Personen kann eine klare Ansprache funktionieren, ohne dabei unfreundlich zu sein.

Ablauf

Der Patient führt vor, wie er das Inhalationsgerät normalerweise verwendet. Die beratende Person beobachtet dies und lobt, was richtig war, spricht aber im Wesentlichen die aufgetretenen Anwendungsfehler und ihre Konsequenzen an. Dabei unterstützt die »Checkliste zur korrekten Anwendung inhalativer Arzneimittel« der ABDA. Dann demonstriert PTA oder Apotheker an einem Dummy-Inhalationsgerät die korrekte Inhalationstechnik. Schließlich darf der Patient noch einmal ran und die fehlerhaften Anwendungsschritte üben. Die beratende Person korrigiert bei Bedarf.

Tipps und genauer Ablauf sind im Video dargestellt:

Zusätzliche Hinweise zum Abschluss

  • Den Patienten auffordern, sich bei Problemen oder offenen Fragen jederzeit an die Apotheke zu wenden. Dazu am besten einen konkreten Ansprechpartner nennen und die Kontaktdaten der Apotheke mitgeben.
  • Auf Videos zur richtigen Inhalationstechnik hinweisen, zum Beispiel der Atemwegsliga , jedoch auch betonen, dass diese eine persönliche Unterweisung nicht ersetzen können.

Pharmazeutische Dienstleistung »Inhalativa« – wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre bei:

  • Neuverordnung von Devices zur Anwendung von inhalativen Arzneimitteln
  • Wiederholungsverordnung, wenn der Patient in den letzten 12 Monaten laut Selbstauskunft keine Einweisung mit praktischer Übung in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten hat und laut Selbstauskunft nicht in ein Disease-Management-Programm für Asthma oder COPD eingeschrieben ist

Die Leistung kann alle 12 Monate oder bei einem Wechsel des Inhalationsgeräts erbracht werden. Sie bezieht sich nur auf Arzneimittel und ist bei Hilfsmitteln wie Kompressor-Inhalationsgeräten nicht abrechenbar. Wie genau die pharmazeutische Dienstleistung abläuft und was zu beachten ist, kann hier nachgelesen werden.

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