Wie die neuen Migräne-Therapeutika einzuordnen sind |
Juliane Brüggen |
14.09.2022 16:00 Uhr |
Seit 2018 stehen verschiedene CGRP-Antikörper zur Prophylaxe von Migräneanfällen zur Verfügung. Eptinezumab – der neueste Vertreter – unterscheidet sich durch die intravenöse Applikation von den anderen Migräne-Antikörpern. Der Patient erhält die Infusion alle drei Monate. Im Gegensatz dazu können Patienten die anderen Antikörper selbst subkutan applizieren. Eptinezumab punkte aber mit einer besonders schnellen Wirkung, so Jürgens– schon einen Tag nach der Gabe.
Er machte weiterhin darauf aufmerksam, dass die Erstattung der Antikörper an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Ärzte dürfen sie demnach nur zulasten der Krankenkassen verordnen, wenn die »herkömmlichen« Therapieoptionen zur Prophylaxe ausgeschöpft sind. Dazu zählen die Beta-Blocker Propranolol, Metoprolol und Bisoprolol sowie Flunarizin, Valproinsäure, Topiramat, Amitriptylin und Onabotulinumtoxin A. Die Regelung stehe jedoch der Studienlage entgegen, die den Antikörpern zum Beispiel eine bessere Verträglichkeit bescheinige. So war die Abbruchrate in einer Studie, die Topiramat mit Erenumab verglich, unter der Antikörper-Therapie deutlich niedriger (10,6 versus 38,9 Prozent). »Die monoklonalen Antikörper scheinen den konventionellen Therapien überlegen zu sein was Verträglichkeit und Wirksamkeit anbelangt«, resümierte der Neurologe.
Eine medikamentöse Prophylaxe ist sinnvoll, wenn ein besonderer Leidensdruck vorliegt, die Lebensqualität eingeschränkt ist oder das Risiko eines Medikamentenübergebrauchs besteht. Die S1-Leitlinie »Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne« (2018) nennt außerdem folgende Kriterien: