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Zahlen, Fakten, Fragen & Antworten
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Wissenswertes über das Blutspenden

Rund 14.000 Blutspenden werden pro Tag in Deutschland benötigt. Immer wieder sind Menschen zum Überleben auf das Blut eines anderen angewiesen, sei es nach einem Verkehrsunfall, bei einer Operation oder bei der Behandlung einer schweren Krankheit. Anlässlich des Weltblutspendetages am 14. Juni präsentiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einige Zahlen, Fakten, Fragen und Antworten rund um das Thema Blutspende.
AutorKontaktBZgA/PTA-Forum
Datum 11.06.2021  16:00 Uhr

Warum sollte man seine Blutgruppe kennen?

In Notfallsituationen ist es wichtig, die eigene Blutgruppe zu kennen – denn bei einer Bluttransfusion, die Leben retten kann, müssen Spender- und Empfängerblutgruppen übereinstimmen. Sonst kann es durch Verklumpung des Blutes zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Wenn man im Notfall Angaben zu seiner Blutgruppe machen kann (beispielsweise auch durch einen Blutspendepass), wird wertvolle Zeit gewonnen.

Wozu braucht man Blutspenden?

Bestandteile des Blutes werden zur Behandlung vieler Erkrankungen und zur Herstellung zahlreicher Medikamente eingesetzt. Beispiele: Das Eiweiß Albumin aus dem Blutplasma hilft Menschen mit schweren Verbrennungen oder Verletzungen. Konzentrate aus roten Blutkörperchen (Erythrozyten) helfen, hohe Blutverluste auszugleichen.

Auf was wird das Blut getestet?

Das Blut wird im Labor untersucht auf Hepatitis-A-, B- und C-Viren, das Humane Immundefizienzvirus (HIV), Antikörper gegen den Erreger der Syphilis und das Parvovirus B19 (verursacht Ringelröteln). Bei auffälligen Werten werden die Spenderinnen und Spender sofort benachrichtigt.

Wer darf Blut spenden?

Blut oder Plasma spenden darf, wer gesund und fit ist und kein erhöhtes Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten hat. Die Blutgruppe spielt dabei keine Rolle. Nach einer Impfung mit den zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden kann man am Folgetag der Impfung Blut spenden. 

Ausschluss- und Rückstellungskriterien für eine Blut- und Plamaspende
während der Coronavirus-Epidemie • vier Wochen Rückstellung bei Kontakt zu einer CovidD-19-infizierten Person
• acht Wochen Rückstellung bei einer Infektion mit Covid-19
bei Erkältung, Fieber und Durchfall • eine Woche Rückstellung nach einem unkomplizierten Infekt, zum Beispiel einer Erkältung
• mindestens vier Wochen Rückstellung: nach vollständigem Abklingen der Symptome einer Infektion mit Fieber oder Durchfall unklarer Ursache
nach einer zahnärztlichen Behandlung • einen Tag Rückstellung nach einer zahnärztlichen Behandlung oder einer professionellen Zahnreinigung
• mindestens eine Woche Rückstellung: wenn ein Zahn gezogen wurde oder es eine umfassendere Behandlung gab
bei der Einnahme von Medikamenten und Antibiotika Ob eine Blutspende nach der Einnahme von Medikamenten möglich ist, muss im Einzelfall beurteilt werden:
• einige Medikamente führen während oder für eine begrenzte Zeit nach der Einnahme zu einer Rückstellung von der Blutspende
• in einigen Fällen führt nicht das Medikament zu einer Rückstellung oder einem Ausschluss von der Blutspende, sondern die zugrundeliegende Erkrankung
• Antibiotika werden zur Behandlung von Infekten eingesetzt. Liegt ein Infekt vor, darfst du kein Blut spenden
• bei hormonellen Verhütungsmitteln ist eine Blutspende in der Regel möglich
nach einer Impfung • keine Rückstellung: nach der Verabreichung von Tot- beziehungsweise Toxoid-Impfstoffen oder genetisch hergestellten Impfstoffen (zum Beispiel gegen Diphterie, Influenza, Hepatitis A, Tetanus, FSME), sofern die Spenderin oder der Spender bei Wohlbefinden ist
• vier Wochen Rückstellung: nach der Verabreichung von Lebend-Impfstoffen (zum Beispiel gegen Gelbfieber, Röteln, Masern, Mumps, Varizellen, Typhus, Cholera oder gegen Hepatitis B)
• 12 Monate Rückstellung: nach Impfung gegen Tollwut bei Verdacht auf Ansteckung
nach Piercing, Tätowierung oder Akupunktur • Keine Rückstellung: nach einer Akupunktur unter sterilen Bedingungen mit Einmalnadeln
• vier Monate Rückstellung: nach einer Akupunktur unter nicht sterilen oder unbekannten Bedingungen
• vier Monate Rückstellung: nach Tätowierungen oder anderen kosmetischen Eingriffen, die die Haut oder Schleimhäute verletzen: Ohrlöcher, Piercings, transdermale, also unter der Haut liegende Implantate, Cutting, Branding oder Permanent Make-Up
Quelle: blutspenden.de
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