Zum Blutzucker-Check rechts ranfahren |
Katja Egermeier |
17.02.2022 11:00 Uhr |
Um gefährliche Unterzuckerungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden, seien für Diabetiker regelmäßige Kontrollen der Glukosewerte bei Autofahrten jedoch notwendig, so Dr. Wolfgang Wagener, Vorsitzender des DDG-Ausschusses »Soziales«. Aber auf die sichere Art. Das heißt, bevor der Fahrende – sei es nun der eines Autos, Motorrads, E-Bikes, E-Scooters oder eines Fahrrads – ein CGM oder eine Insulinpumpe bedient, müsse er ordnungsgemäß an den Straßenrand fahren und gegebenenfalls den Motor abstellen.
Rechtskonformes Vorgehen im Straßenverkehr sieht dem Experten zufolge wie folgt aus: Bei Verdacht auf eine Unterzuckerung oder vor der regelmäßigen Kontrolle der Glukose sollte der Fahrer seine Teilnahme am Straßenverkehr sofort beenden, indem er sicher parkt oder die Warnblinkanlage einschaltet, an den Straßenrand fährt, das Fahrzeug zum Stehen bringt und den Motor abschaltet. Zweiradfahrer müssen absteigen.
Auch zulässig ist dem Rechtsexperten der DDG, Oliver Ebert, zufolge auch ein kurzer Blick auf das Display zum Ablesen des Glukosewerts. Voraussetzung: Das Messgerät muss dazu nicht aufgenommen oder bedient werden. Ein Tastendruck zum Einschalten des Displays sei unproblematisch, wenn es nicht zu einer Ablenkung führe. Hier könne eine Handy-Halterung hilfreich sein. »Wir raten jedoch davon ab, das Gerät mehrfach anzutippen oder zum Messwert zu scrollen. Das absorbiert zu viel Aufmerksamkeit vom Verkehr«, warnt Ebert. Die Rechtsprechung sei sehr streng, da bereits das Ablegen des Gerätes auf dem Oberschenkel schon als »Halten des Gerätes« angesehen werde.
Kommt es im Zusammenhang mit einer Gerätebedienung zu einem Unfall, könnten Gerichte schnell fahrlässiges Verhalten unterstellen, so Ebert weiter. Dem Unfallverursacher drohten dann hohe Strafen, Schadensersatzforderungen oder sogar Gefängnis. Der Rechtsanwalt weist zudem darauf hin, dass es zu einer Meldung an die Straßenverkehrsbehörde führen könne, wenn rtCGM oder Insulinpumpe bei einer Polizeikontrolle auffallen. »Der Fahrende kann von der Führerscheinbehörde dann womöglich zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung aufgefordert werden, deren Kosten er oder sie selbst tragen muss.«