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Diabetes und Straßenverkehr
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Zum Blutzucker-Check rechts ranfahren

Am Steuer schnell mal das Messgerät zücken und den Blutzucker prüfen? Das kann teuer werden – und gefährlich. Denn was für die Nutzung des Handys beim Autofahren gilt, gilt auch für das Bedienen eines Blutzuckermessgerätes: Beides ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Wie Menschen mit Diabetes ihre Werte sicher und rechtskonform im Straßenverkehr überprüfen können, erklärt die Deutsche Diabetes Gesellschaft.
AutorKontaktKatja Egermeier
Datum 17.02.2022  11:00 Uhr

Diabetiker auf Rechtslage hinweisen

Um das Risiko für die eigene (Mit-)Haftung oder gar Strafbarkeit zu minimieren, fordern die Experten der DDG gemeinsam mit der gemeinnützigen Organisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, diese wichtige Information auch in die Aufklärung, Schulung und Beratung von Diabetes-Patienten aufzunehmen.

Wer mit Systemen zur kontinuierlichen Glukosemessung und/oder Insulinpumpen behandelt werde, sollte bereits in Schulungen und Therapien ausdrücklich auf diese Rechtslage hingewiesen sowie Maßnahmen entwickeln, die eine Vereinbarkeit von größtmöglicher Verkehrssicherheit einerseits und Schutz vor riskanten Glukoseverläufen während der Fahrt andererseits ermöglichen.

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