| Isabel Weinert |
| 12.02.2026 08:00 Uhr |
Zudem bewegen sich Menschen, die Testosteron ohne medizinische Notwendigkeit anwenden, im Bereich der Illegalität. Denn die Mittel, die sich außer als Medikament auch als Dopingmittel eignen, sind nicht nur in § 2 des Antidopinggesetztes (AntiDopG) aufgelistet, sondern der Umgang damit ist nach diesem Gesetz strafbar, wenn es sich um Privatpersonen handelt, die mit Steroiden wie Testosteron in nicht geringer Menge umgehen. Eine »nicht geringe Menge« ist dabei bestimmt mit >632 mg. Mit der Substanz »umgehen« umfasst die Herstellung, den Handel, den Besitz, das Abgeben und Inverkehrbringen und das Doping.
Ein weiteres Risiko: Die illegal erworbenen Steroide unterliegen nicht den strengen Kontrollmechanismen in Bezug auf Reinheit, Qualität und Wirksamkeit wie dasjenige Testosteron, das als Medikament zum Einsatz kommt. Möglich sind also Verunreinigungen und Beimischungen anderer gefährlicher Substanzen, von denen der Anwender keine Ahnung hat.