Alle Kinder sollen schwimmen lernen |
Erste Schwimmzüge sollten Kinder möglichst mit fünf oder spätestens sechs Jahren lernen, sagt DLRG-Sprecher Holzhause, am besten in einem Kurs. In diesem Alter können die Kinder das »Seepferdchen« erwerben. Das ist zwar kein Schwimmabzeichen, aber das Wappen motiviert und bestätigt, dass sich ein Kind auf einer Stecke von 25 Metern über Wasser halten kann. Als sicherer Schwimmer gilt erst, wer die Disziplinen des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze (»Freischwimmer«) sicher beherrscht. Dazu gehört die Kenntnis der Baderegeln (siehe Kasten) ebenso wie ein Kopfsprung vom Beckenrand sowie einen Tauchring aus 2 Meter Tiefe heraufholen und ein Sprung vom Startblock oder Ein-Meter-Brett. Die Kinder müssen zudem 15 Minuten schwimmen können, ohne sich am Beckenrand festzuhalten, dabei mindestens 200 Meter zurücklegen und sich sowohl in Bauch- als auch Rückenlage fortbewegen.
Damit Kinder in der Grundschule die Kulturtechnik des Schwimmens genauso erlernen wie lesen und schreiben, fordern die Wasserwacht des DRK sowie die DLRG, dass der Schwimmunterricht in allen Schulen - wie in den Lehrplänen vorgesehen - durchgeführt werden kann und auch der Ausbau außerschulischer Angebote durch mehr Schwimmbadzeiten für Schüler und entsprechend auch mehr finanzielle Mittel dafür vorangetrieben wird.
Falls es bei Muskelkrämpfen im Wasser nicht mehr möglich ist, ans Ufer zu schwimmen, sollte sich die betroffene Person auf den Rücken drehen und versuchen, den Krampf zu lösen. Bei einem Wadenkrampf zieht man die Fußspitze zum Körper, bei einem Oberschenkelkrampf umfasst man den Unterschenkel am Fußgelenk und drückt ihn gegen den Oberschenkel, bei einem Fingerkrampf ballt man die Finger zur Faust und streckt sie abrupt wieder aus, bis sich der Krampf löst und der Schmerz nachlässt.
Eine weitere Gefahrenquelle sind Strömungen. Gegen sie anzuschwimmen, kostet zu viel Kraft. Stattdessen sollte man sich mit der Strömung treiben lassen und versuchen, langsam leicht schräg schwimmend ans Ufer zu kommen.
Für Helfer gilt: Eigensicherung geht vor Rettung – sonst ist niemandem geholfen. Ein Rettungsversuch sollte von einem festen Punkt aus starten, von dem aus man ein Seil oder anderen schwimmbaren Gegenstand wie eine Luftmatratze oder ein Surfbrett ausbreiten kann, an dem sich die ertrinkende Person festklammern und an Land gezogen werden kann.
Wie bei vielen anderen Notfällen auch, zählt bei Badeunfällen jede Sekunde. Deshalb sollte sofort der Notruf 112 abgesetzt werden, damit professionelle Rettungskräfte sich auf den Weg machen können.
Ist die betroffene Person bei Bewusstsein, muss sie möglichst abgetrocknet und mit einer Decke oder Kleidung zugedeckt werden, damit sie nicht unterkühlt. In der prallen Sonne sollte sie aber nicht liegen. Reagiert die Person nicht auf Ansprache und Anfassen (leichtes Schütteln an den Schultern), besteht eine Bewusstlosigkeit. Bei normaler Atmung wird die Person in die stabile Seitenlage gebracht, zugedeckt und betreut, bis der Rettungsdienst eintrifft. Wenn keine normale Atmung festgestellt werden kann, werden bis zu fünf Atemspenden verabreicht, anschließend die Atmung erneut kontrolliert. Bei weiterhin fehlender (normaler) Atmung müssen Wiederbelebungsmaßnahmen starten: 30 Herzdruckmassagen im Wechsel mit 2 Atemspenden (30:2), bis die betroffene Person wieder atmet oder bis die Rettungskräfte eintreffen.