Alles klar beim Gehaltstarifvertrag? |
Welche arbeitsrechtlichen Neuerungen gibt es? Das wollte PTA-Forum-Redakteurin Verena Schmidt von Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen bei der Expopharm in München wissen. / © PTA-Forum
Seit rund drei Monaten gibt es nun einen neuen vom Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekengewerkschaft Adexa ausgehandelten Gehaltstarifvertrag. Was etwa die reduzierte Arbeitszeit von 40 auf 39 Stunden für Vollzeitbeschäftigte bedeute, wollte PTA-Forum-Redakteurin Verena Schmidt bei einer Interviewrunde bei der Expopharm von Rechtsanwältin Minou Hansen wissen.
»Uns war es sehr wichtig, die Arbeitszeit zu reduzieren, auch um den Beruf für Berufseinsteiger attraktiver zu machen. Letztendlich ergibt sich durch die eine Stunde weniger eine indirekte Gehaltserhöhung. Inwiefern sich das für den Einzelnen auswirkt, ist abhängig von der jeweiligen Formulierung im eigenen Arbeitsvertrag. Bei den allermeisten ist eine konkrete Stundenzahl im Arbeitsvertrag genannt; dann ändert sich die Berechnungsgrundlage«, führte Hansen aus. Für Teilzeitkräfte bedeutet das: Das neue Gehalt lässt sich per Dreisatz ermitteln, Tarifgehalt geteilt durch 39 Stunden multipliziert mit der individuellen Stundenzahl. Adexa-Mitglieder können ein entsprechendes Tool auf der Adexa-Homepage nutzen.
Der Urlaubsanspruch steigt von 34 Werktagen auf nunmehr 35 Tage pro Jahr. Mitarbeitende mit mehr als vierjähriger Betriebszugehörigkeit erhalten einen zusätzlichen Tag; bislang war das erst nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit der Fall. Der erhöhte Urlaubsanspruch gilt bereits für 2024. Teilzeitkräfte dividieren die 35 oder 36 Tage durch 6 und multiplizieren dann mit der individuellen Wochenarbeitszeit. Hansen: »Alle Angestellten haben die gleichen Bedingungen, also die gleiche Anzahl von Urlaubstagen.«
Der neue Tarifvertrag bringt auch mehr Geld ins Portemonnaie: Mitarbeitende aller Berufsgruppen in der jeweils ersten Berufsjahresgruppe erhalten 150 Euro mehr als Sockelbetrag. Bei allen anderen Berufsjahresgruppen sind es 100 Euro mehr als Sockelbetrag. »Allerdings nur, wenn die Beteiligten auch Mitglied der aushandelnden Parteien sind, also Mitglied der Adexa beziehungsweise der ADA. Auch die beiden Bundesländer Nordrhein und Sachsen haben eigene Tarifverträge«, weiß die Rechtsanwältin. Tipp der Expertin: Gibt es im Arbeitsvertrag keinen Tarifbezug, sollte man »das zum Anlass nehmen, mit dem Arbeitgeber nachzuverhandeln«.