Alles klar beim Gehaltstarifvertrag? |
Apropos Vorweihnachtszeit: Wer hat Anspruch auf die Sonderzahlung in Form eines 13. Gehalts und wer nicht? »Gilt Tarifbindung, hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, spätestens mit dem November-Gehalt ein 13. tarifliches Bruttomonatsgehalt ausgezahlt zu bekommen. Was man jedoch wissen muss: Die Sonderzulage kann auch etwas niedriger ausfallen als das sonstige Monatsgehalt«, informierte die Leiterin der Adexa-Rechtsabteilung. Grund: Die Sonderzahlung bezieht sich nur auf das Tarifgehalt, nicht auf eventuell zusätzlich vereinbarte monatliche Zulagen.
Wie der Passus der 50-prozentigen Kürzungen der Sonderzahlung bei wirtschaftlichen Engpässen der Apothekenleitung zu verstehen ist, wollte Schmidt wissen. Dieser Passus sei nachgeschärft worden, berichtete Hansen. Die Kürzung um die Hälfte gehe nur dann in Ordnung, wenn die Apothekenleitung belegen könne, dass das voraussichtliche Betriebsergebnis mindestens 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr reduziert ist. »Das heißt in der Praxis: Wir von der Adexa prüfen die Wirtschaftszahlen des Steuerberaters, wenn Sie es möchten. Und nur wenn die 10 Prozent Minus den Tatsachen entsprechen, ist die Kürzung rechtens«, erklärte Hansen.
Sie wies ausdrücklich darauf hin, dass Adexa-Mitglieder jederzeit die Möglichkeit nutzen können, Arbeitsverträge rechtlich prüfen zu lassen. »Das hat dann Priorität und wir prüfen ein über den anderen Tag.«
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