Augen zu oft ungeschützt |
Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) empfiehlt, beim Kauf einer Sonnenbrille auf einen garantierten UV-Schutz, die richtige Blendschutz-Kategorie und eine gute Verarbeitung zu achten. Die Blendschutz-Kategorie reicht von 0 bis 4 und ist auf der Innenseite des Bügels angegeben. Die Tönung der Gläser hingegen sagt nichts über den UV-Schutz aus. Sie reduziert lediglich das für das Auge sichtbare Licht, was besonders gefährlich sein kann, wenn sie keinen UV-Schutz bieten. Denn: Hinter den dunklen Gläsern weitet sich die Pupille, die Einfallspforte für UV-Strahlung wird dadurch größer.
Das CE-Kennzeichen auf der Bügelinnenseite belegt, dass die Sonnenbrille den Sicherheitsanforderungen der EU-Richtlinien entspricht. Eine unabhängige Überprüfung, ob dieses stimmt, erfolgt nicht. Der BVA rät deshalb, Sonnenbrillen im Fachhandel zu kaufen oder durch einen Optiker überprüfen zu lassen. Diese können auch bei der Auswahl der richtigen Brillenform behilflich sein, denn der Sitz der Brille ist entscheidend für das Ausmaß des Schutzes. Eine gute Sonnenbrille sollte die Augen immer so weit abdecken, dass sie mindestens bis zu den Augenbrauen und dem seitlichen Gesichtsrand reicht. Nur so wird sichergestellt, dass die Augen auch vor seitlich einfallenden UV-Strahlen geschützt sind.