Bereit für die Schwangerschaft |
Erschwert bis unmöglich ist eine natürliche Zeugung, wenn die Eileiter teilweise oder komplett verschlossen sind, Vernarbungen am Gebärmutterhals vorliegen oder der männliche Partner nicht genügend intakte oder gut bewegliche Spermien ausbildet. Ob Paare versuchen möchten, mithilfe von reproduktionsmedizinischen Maßnahmen ihren Kinderwunsch umzusetzen, ist eine sehr individuelle Entscheidung. Zur Verfügung stehen grundsätzlich drei Methoden:
Nicht alle Paare wollen oder können den Weg eines genetisch verwandten Kindes gehen. Ist etwa die Eizellreserve einer Frau bereits aufgebraucht, kann eine Schwangerschaft nur mehr über eine Eizellspende gelingen. Auch für männliche Kinderwunschpaare, die sich ein genetisch verwandtes Kind wünschen, kann sie eine Option sein. Anders als die Samenspende sind Eizellspenden in Deutschland jedoch verboten. Paare müssen für den medizinischen Vorgang auf das Ausland ausweichen.
Anschließend gilt: Frauen, die sich eine gespendete und befruchtete Eizelle übertragen haben lassen, müssen keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Nach der Geburt gilt die Frau, die das Kind geboren hat, unabhängig von der genetischen Verwandtschaft, als Mutter. Dieser Punkt ist auch für Paare wichtig, die auf eine Leihmutterschaft angewiesen sind. Sie sollten sich bereits im Vorfeld von einem Rechtsexperten für Familienrecht beraten lassen, um Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Elternschaft zu vermeiden.
Auch Pflegschaft und Adoption sind Alternativen fürs Wunschkind. Bei einer Adoption gehen sämtliche Rechte und Pflichten wie das Sorgerecht oder die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind von den genetischen auf die sozialen Eltern über. Bei einer Pflegschaft übernimmt oft das Jugendamt das Sorgerecht, die Pflegeeltern werden mit der Pflege des Kindes beauftragt. Aus diesem Grund haben sie Anrecht auf Unterstützung durch das Jugendamt und erhalten Pflegegeld, mit dem die Ausgaben für Ernährung, Unterkunft, Bekleidung und Taschengeld des Kindes abgedeckt werden. Leibliche Eltern und Pflegekind sollen weiterhin in regelmäßigem Kontakt stehen, es sei denn, der Besuch wurde durch ein Familiengericht untersagt.
Die Zeit, bis ein Pflegekind aufgenommen werden kann, ist mit einigen Monaten oft deutlich kürzer als bei einem Adoptivkind. Hier beträgt die Wartezeit im Durchschnitt zwei Jahre. Anschließend folgt eine einjährige »Prüfphase«, in der das Zusammenleben beobachtet wird. Erst danach entscheidet ein Familiengericht, ob dem Adoptionsantrag stattgegeben wird.
Geht es um die Fruchtbarkeit von Frauen, besteht die Möglichkeit eines Fruchtbarkeitstests. Diese erfassen die Konzentration des Anti-Müller-Hormons (AMH) im Blut, das von den Eierstöcken produziert und mit der Anzahl reifungsfähiger Follikel im Eierstock korreliert. Die Bestimmung erlaubt Rückschluss auf die ovarielle Reserve, die hormonelle Stimulierbarkeit der Eierstöcke und das Fruchtbarkeitspotenzial. Das erleichtert das Abschätzen der Erfolgsaussichten einer reproduktionsmedizinischen Behandlung.
Die Chancen auf eine natürlich entstehende Schwangerschaft kann der AMH-Wert jedoch nicht voraussagen. Hier spielen weitere Faktoren wie die Beschaffenheit der Eileiter oder die Spermienqualität des Partners eine Rolle. Der AMH-Wert sagt auch nichts über die Qualität der Eizellen aus. So kann es vorkommen, dass zwar eine große ovarielle Reserve vorhanden ist, die Eizellen aber von schlechter Qualität sind.