Covid-19-Impfung auf einen Blick |
Carolin Lang |
24.02.2021 16:15 Uhr |
Nein, die aktuelle Empfehlung der STIKO lautet: Eine begonnene Impfserie muss mit derselben Vakzine abgeschlossen werden. Ob sich manche Impfstoffe aber möglicherweise doch kombinieren lassen, wird aktuell untersucht. So wollen beispielsweise britische Forscher testen, ob sich verschiedene Covid-19-Impfstoff-Typen miteinander kombinieren lassen. Zuerst stehen dabei die Produkte von Astra-Zenenca und Biontech im Fokus, weitere könnten folgen.
Comirnaty kann ab 16 Jahren, der Moderna-Impfstoff ab 18 Jahren angewendet werden. Die Impfung mit dem Vektorimpfstoff von Astra-Zeneca empfiehlt die STIKO entgegen der Zulassung nur für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren. Denn die beschriebene Wirksamkeit von 70 Prozent bezieht sich nur auf diesen Personenkreis. Zur Beurteilung der Impfeffektivität ab 65 Jahren liegen laut STIKO bisher keine ausreichenden Daten vor.
Die mRNA-Impfstoffe mögen es besonders kalt: Comirnaty muss bei -90°C bis -60°C, der Moderna-Impfstoff bei -25°C bis -15°C gelagert werden. Der Vektorimpfstoff von Astra-Zeneca kann hingegen bei wärmeren 2 bis 8°C lagern. Nach dem Auftauen ist der Impfstoff von Moderna direkt gebrauchsfertig, Comirnaty muss noch mit Natriumchlorid-Injektionslösung verdünnt werden. Beim Astra-Zeneca-Impfstoff ist ebenfalls keine weitere Verdünnung nötig. Gespritzt wird jeweils in den Oberarm-Muskel.
Wer akut erkrankt ist und Fieber von 38,5°C oder höher hat, sollte erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder eine geringfügig erhöhte Körpertemperatur von unter 38,5°C ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben. Eine bekannte Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil gilt als Kontraindikation. Tritt nach der ersten Impfung eine allergische Sofortreaktion (Anaphylaxie) auf, sollte keine zweite Impfung erfolgen.
Bislang liegen zur Anwendung der Covid-19-Impfstoffe während Schwangerschaft und Stillzeit keine Daten vor. Die STIKO empfiehlt die generelle Impfung in der Schwangerschaft derzeit nicht, eine versehentliche Impfung ist jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem somit hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf kann in Einzelfällen nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ausführlicher Aufklärung eine Impfung angeboten werden. Die STIKO hält es für unwahrscheinlich, dass eine Impfung während der Stillzeit ein Risiko für den Säugling darstellt.
Auch gynäkologischen Fachgesellschaften äußerten sich, zunächst zu den beiden mRNA-Impfstoffen. Wie die STIKO sprechen auch sie derzeit keine generelle Impfempfehlung für Schwangere aus, doch sollten diese auch nicht grundsätzlich von Impfprogrammen ausgeschlossen werden. Geimpft werden könne nach Abwägung individueller Vorteile und Risiken, insbesondere bei Vorerkrankungen, einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 oder hohem Expositionsrisiko gegenüber einer SARS-CoV-2-Infektion. Später ergänzten sie ihr Statement auch hinsichtlich des Astra-Zeneca-Impfstoffs. Demnach empfiehlt sich ein Einsatz dieses Impfstoffes bei Schwangeren nur, wenn nach individueller Abwägung und Aufklärung der potentielle Nutzen für Mutter und Feten den möglichen Risiken überwiegt.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.