| Barbara Döring |
| 03.12.2025 08:00 Uhr |
Ob für den Genuss oder als Heilmittel – bei einer guten Tasse Tee kommt es auf Inhalt und Zubereitung an. / © Adobe Stock/kozirsky
Er zählt zu den beliebtesten Getränken der Deutschen – jedes Jahr genießen die Menschen hierzulande rund 80 Liter Tee. Manche bevorzugen morgens Schwarztee statt Kaffee, um wach zu werden. Andere greifen zur bunten Auswahl diverser Kräuter- oder Früchtemischungen für eine gemütliche Auszeit auf dem Sofa. Und kaum ein Verbraucher, bei dem nicht zumindest ein Erkältungs- oder Verdauungstee die Hausapotheke ergänzt. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass Tee nicht gleich Tee ist, gerade wenn es um die Linderung von Beschwerden geht. Für vollen Genuss und die gewünschte Wirkung lohnt es sich, bei der Auswahl und der Zubereitung etwas genauer hinzuschauen.
Rechtlich unterscheidet man zwischen Lebensmitteltees, die dem Genuss dienen, und Arzneitees, die einen therapeutischen Nutzen haben. Letztere unterliegen bekanntlich den strengen Vorgaben des Europäischen Arzneibuchs und müssen bestimmte Vorgaben erfüllen, wie ein Mindestgehalt an Wirkstoffen in der Heilpflanze, die Verwendung bestimmter Pflanzenteile sowie Grenzwerte für mögliche Schadstoffe wie Blei, Cadmium, Quecksilber, Pestizide oder Schimmelpilzgifte.
Wer etwa bei Blähungen gerne zu Kamillentee greift, ist deshalb mit einem Arzneitee besser beraten als mit einem Tee aus dem Discounter, auch wenn auf der Packung die gleiche Pflanze abgebildet ist. Kunden, die sich vielleicht über den Preisunterschied wundern, sollten wissen, dass ein Arznei-Kamillentee ausschließlich Kamillenblüten, nicht jedoch wie ein Lebensmitteltee auch Stängel enthalten darf. Denn nur aus den Blüten wird schließlich das wirksame Kamillenöl gewonnen. Der Gehalt an Kamillenöl in Lebensmitteltees kann deshalb stark variieren. Im Arzneitee sind also nur spezifische Pflanzenteile erlaubt, im Arzneibuch als »pflanzliche Drogen zur Teebereitung« bezeichnet.
Ein weiteres für Kunden anschauliches Beispiel: Für Pfefferminztee in Arzneibuch-Qualität ist ein Gehalt von mindestens 0,9 Prozent ätherischen Öls vorgeschrieben. Lebensmitteltee muss lediglich 0,6 Prozent Pfefferminzöl enthalten. Manch ein Pfefferminztee aus der Apotheke übertrifft die strenge Anforderung sogar.