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Grenzwerte, Kennzeichnung, Prävention
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Das ändert sich 2026

Auch dieses Jahr bringt wieder eine ganze Reihe von Änderungen und Neuerungen mit sich – auch in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Prävention. Wir haben einige der besonders relevante Neuregelungen für Sie herausgefiltert und übersichtlich zusammengefasst.
AutorKontaktKatja Egermeier
Datum 12.01.2026  10:00 Uhr

Ab 12. Januar: Neue Grenzwerte für PFAS in Trinkwasser

PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind sogenannte Ewigkeitschemikalien, die in der Umwelt sowie im menschlichen Körper praktisch nicht abbaubar sind, aber wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften in zahlreichen Produkten eingesetzt werden. Ab dem 12. Januar 2026 gelten für diese Chemikalien nun neue, strengere Grenzwerte:

  • Für eine Gruppe von 20 PFAS-Substanzen gilt künftig ein Summengrenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L).
  • Zusätzlich sieht die Trinkwasserverordnung ab 2028 für vier besonders relevante Substanzen (PFHxS, PFOS, PFOA und PFNA) einen strengeren Grenzwert von 0,02 µg/L vor.
  • Die Einhaltung dieser Vorgaben zu überwachen und bei Bedarf in zusätzliche Filtertechnologien zu investieren, ist Aufgabe der Wasserversorger.

Ab April: Kostenfreie Lungenkrebs-Früherkennung für Raucherinnen und Raucher

Ab April erhalten aktive sowie ehemalige starke Raucherinnen und Raucher kostenfrei eine Lungenkrebs-Früherkennung. Anspruchsvoraussetzung ist eine gesetzliche Krankenversicherung, ein Alter von 50 bis 75 Jahren, ein hoher Zigarettenkonsum über mindestens 25 Jahre sowie mindestens 15 »Packungsjahre« (eine Packung Zigaretten pro Tag über ein Jahr). Rauchpausen dürfen nicht länger als zehn Jahre gedauert haben. Interessierte können sich an internistische Praxen sowie an Allgemein- oder Arbeitsmediziner wenden. Ein Nachweis des Zigarettenkonsums ist nicht erforderlich.

Ab 14. Juni: Mehr Klarheit beim Honig

Für mehr Durchblick beim Honig soll ab Mitte Juni die sogenannte Frühstücksrichtlinie sorgen. Gemeint ist damit nicht die Konsistenz des Honigs, sondern die Herkunftskennzeichnung. Das bedeutet, dass die Ursprungsländer dann entsprechend ihrem Gewichtsanteil und in absteigender Reihenfolge aufgeführt werden müssen. Unkonkrete Angaben wie »EU/Nicht-EU« entfallen. Auf diese Weise soll auf den ersten Blick erkennbar werden, ob es sich um regionalen oder importierten Honig handelt.

Ab 20. Juli: Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen weitgehend verboten

Bisphenol A (BPA) findet sich unter anderem in Verpackungen, Trinkflaschen und Konservendosen. Der Stoff soll hormonähnliche Wirkung im menschlichen Körper aufweisen, besonders gefährdet sind Neugeborene und Säuglinge, weshalb bereits seit 2011 die Herstellung von Babyfläschchen aus Polycarbonat mit BPA EU-weit verboten ist.

2025 trat zudem eine Übergangsfrist (EU-Verordnung 2024/3190) in Kraft, die die Verwendung von Bisphenolen erheblich einschränkt. Diese endet nun am 20. Juli dieses Jahres. Die Verwendung von Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien wird auf diese Weise erstmals umfassend beschränkt.

Konkret bedeutet das, dass hormonell schädigende Bisphenole künftig nicht mehr in Verpackungen und Gegenständen verwendet werden dürfen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Mehrwegbehältnisse mit BPA dürfen ab Juli nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden, bereits vorhandene Produkte jedoch noch bis Januar 2029 verkauft werden. Die Übergangsfristen für viele Einwegverpackungen sind ähnlich.

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