Das ändert sich bei der Notfallversorgung |
Bei schweren Notfällen, etwa schweren Unfällen, Schlaganfall oder Herzinfarkt, soll weiter die 112 angerufen werden – aber auch nur dann. Für alle anderen Fälle sollen Akutleitstellen weiterhelfen und eine Ersteinschätzung geben. Diese sind unter der 116 117 zu erreichen. / Foto: Adobe Stock/fizkes
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verspricht eine Runderneuerung der Notfallversorgung in Deutschland. Für die Patientinnen und Patienten wird sich wohl einiges ändern. Heute sind Warterei für die Hilfesuchenden und Stress fürs Personal Alltag in Notaufnahmen. Künftig sollen die Notfallpatienten und –patientinnen besser durch den Gesundheitsdschungel gesteuert werden. Das Kabinett hat die Reform beschlossen, Anfang 2025 soll sie in Kraft treten. Was auf die Versicherten zukommt:
Bei schweren Notfällen, etwa schweren Unfällen, Schlaganfall oder Herzinfarkt, soll man weiter die 112 wählen. Wenn es doch kein schwerer Notfall ist, kann der Anrufer dort heruntergestuft werden. Eingeführt werden mit dem Gesetz – wenn es im Parlament beschlossen wird - zwei Neuerungen:
Das Anwählen der 116 117 soll die Regel werden. Lange Warteschleifen sollen vermieden werden, in 75 Prozent der Fälle soll es nur höchstens drei Minuten dauern. Patientinnen und Patienten können von den Ärzten am Telefon sofort auf die 112 umgeleitet werden, auch für einen Krankenwagen. Sie können auch ins nächste Notfallzentrum geschickt werden. Wer dort über die 116 117 landet, soll schneller drankommen. Die Telefon-Beratung soll nach der Erwartung der Regierung aber unnötige Rettungsstellen-Besuche verhindern. Verknüpft werden die Akutleit- mit den Terminservicestellen: Arztbesuche können dann direkt am Telefon in die Wege geleitet werden.