Das Wichtigste wissen |
Isabel Weinert |
17.06.2022 08:28 Uhr |
Risikofaktoren werden erfasst, dann erfolgt eine standardisierte Dreifach-Messung unter Verwendung der Standardarbeitsanweisung (SOP) zur Blutdruckmessung der Bundesapothekerkammer (BAK). Mit Hilfe des Informationsbogens Blutdruck lassen sich die Werte interpretieren und entsprechende Maßnahmen ableiten.
Die Dokumentation findet mit Hilfe des Informationsbogens Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck) statt. Das Original erhält der Patient, die Kopie verbleibt in der Apotheke. Dokumentiert wird auch durch die unterzeichnete Vereinbarung und Quittierung der Dienstleistung. Das Honorar beträgt 11,20 € netto. Die Sonder-PZN (SPZN) für diese Leistung lautet 17716872.
Die Einweisung der Patientin/des Patienten fußt auf den Nationalen Versorgungs-Leitlinien (NVL) COPD und Asthma unter Verwendung der Arbeitshilfen der BAK. Es findet eine praktische Demonstration der Inhalationshilfe durch den die Versicherte/n statt, und zwar grundsätzlich mit einem Placebo (Dummy) des Devices, wenn therapeutisch möglich, auch mit dem eigenen Arzneimittel. Das Pharmazeutische Personal überprüft die Richtigkeit, besonders den Zustand des Gerätes, die Vorbereitung der Inhalation, die Inhalation selbst und das Beenden derselben. Dann wird die korrekte Anwendung besprochen, und die einzelnen Schritte werden wiederholt (geübt). Die Dienstleistung endet mit dem Abschlussgespräch und der Dokumentation.
Die Dokumentation findet anhand der Checkliste „Korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel“ statt, die in der Apotheke verbleibt. Dokumentiert wird auch durch die unterzeichnete Vereinbarung und Quittierung der Dienstleistung. Das Honorar beträgt 20 € netto. Die Sonder-PZN (SPZN) lautet 17716783.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise über den Nacht- und Notdienstfonds über einen Sonderbeleg. Zunächst muss für die Abrechnung ein Sonderbeleg (SB-pDL) bedruckt werden. Dieser ist nicht auf eine Apotheke personalisiert, sondern stellt nur einen Vordruck dar. Für jede einzelne Leistung steht eine Sonder-PZN bereit. Pro Versichertem und Leistungstag ist laut Nacht- und Notdienstfonds (NNF) jeweils ein eigener SB-pDL zu erstellen. Auf demselben Beleg können bis zu drei (Teil-)Dienstleistungen für einen Versicherten gedruckt werden, die am gleichen Leistungstag erbracht wurden. Zur Weiterverarbeitung werden die SB-pDL ausschließlich an das Apothekenrechenzentrum gegeben. Dieses übernimmt die weitere Bearbeitung und leitet die notwendigen Informationen an den NNF weiter.