Den Knochenabbau bremsen |
Barbara Döring |
11.06.2024 14:00 Uhr |
Eine Osteoporose-Diagnostik empfiehlt der DVO Dachverband Osteologie, wenn bei Frauen nach Eintritt der Menopause oder bei Männern ab 50 Jahren das Risiko eines Knochenbruchs erhöht ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn in der letzten Zeit bereits eine Fraktur stattgefunden hat, der Patient öfter gestürzt ist oder bei oraler Glucocorticoid-Therapie mit einer Dosierung von mehr als 3 mg täglich über mehr als drei Monate. Ab 70 Jahren ist bei Frauen das Frakturrisiko so hoch, dass prinzipiell eine Knochendichtemessung sinnvoll ist.
Die Therapie der Osteoporose richtet sich nach dem Risiko einer Fraktur, die sich aus der Basisdiagnostik ergibt. Auch bereits erfolgte Knochenbrüche, insbesondere Oberschenkel- oder Wirbelfrakturen, werden dabei berücksichtigt. Als Basistherapie sollten Patienten täglich 1000 mg Calcium über die Ernährung aufnehmen. Auf der Website www.gesundheitsinformation.de/kalziumrechner lässt sich die persönliche Calciumversorgung über die Ernährung abschätzen. Ist diese Menge über die Nahrung nicht zu erreichen, ist eine Supplementation zu empfehlen.
Auch Vitamin D spielt bei der Prophylaxe und Therapie der Osteoporose eine Rolle, da es die Aufnahme von Calcium aus dem Darm und den Einbau in die Knochen sicherstellt. Für eine ausreichende Vitamin-D-Synthese in der Haut reicht es, zwei- bis dreimal pro Woche Gesicht, Hände und Arme unbedeckt der Sonne auszusetzen, je nach Hauttyp 5 bis 25 Minuten. Da die Vitamin-D-Versorgung jedoch gerade bei älteren Menschen oft unzureichend ist, kann Osteoporose-Patienten eine Vitamin-D-Supplementation von 800 bis 1000 I.E. täglich empfohlen werden. Eine ausreichende Versorgung mit Calcium und Vitamin D ist auch dann wichtig, wenn Patienten antiresorptive Medikamente als Osteoporose-Therapie erhalten, da unter Antiresorptiva das Risiko einer Hypokalzämie besteht. Sie sollte möglichst schon vor Beginn der Behandlung sichergestellt sein. Werden apothekenpflichtige Calcium- und Vitamin-D-Präparate vom Arzt verordnet, sind sie erstattungsfähig.