| Caroline Wendt |
| 24.11.2025 12:00 Uhr |
Für viele Frauen ist es schon eine große Erleichterung, endlich zu wissen, woher ihre teils unerträglichen Schmerzen kommen. Doch was passiert nach der Diagnose? Muss sofort operiert werden? Nicht unbedingt. Die neue Leitlinie betont, dass es keinen festen Therapieplan gibt. Stattdessen soll die Behandlung individuell auf die Patientin abgestimmt werden, und zwar je nach Symptomen, Schmerzintensität, Kinderwunsch und dem Risiko für Organschäden.
Die Basis bildet meist eine medikamentöse Therapie. Mittel der ersten Wahl sind in der Hormontherapie Gestagene wie Dienogest oder – nach gesicherter Diagnose – GnRH-Antagonisten in Kombination mit einer sogenannten Add-back-Therapie (siehe Kasten). Weitere Optionen wie kombinierte orale Kontrazeptiva, andere Gestagene oder GnRH-Agonisten gelten als Zweitlinientherapie.
GnRH (Gonadotropin-Releasing-Hormon) steuert die Freisetzung der Hormone FSH und LH und damit die Estrogenproduktion. Wird die Wirkung durch GnRH-Antagonisten gehemmt, sinkt der Estrogenspiegel deutlich. Das kann das Wachstum der Endometrioseherde stoppen und Beschwerden lindern.
Da der Estrogenmangel Nebenwirkungen wie Hitzewallungen, Scheidentrockenheit oder Knochenmasseverlust verursachen kann, erhalten Patientinnen im Rahmen der Add-back-Therapie eine geringe Menge Estrogen und Gestagen. Ziel ist es, die Nebenwirkungen zu reduzieren, ohne das Endometriosewachstum erneut anzuregen.
GnRH-Agonisten hingegen stimulieren die Hirnanhangsdrüse dauerhaft, was langfristig zu einer Downregulation führt: Die Hormonproduktion wird eingestellt, der Estrogenspiegel sinkt stark ab. Auch hier kann eine Add-back-Therapie sinnvoll sein.
In bestimmten Fällen ist eine Operation jedoch unumgänglich, etwa bei Darmbeteiligung oder wenn ein Kinderwunsch besteht.
Starke Schmerzen sind für viele Frauen das Hauptsymptom. Anfangs treten sie meist zyklusabhängig auf, können aber im Verlauf auch dauerhaft und unabhängig von der Menstruation bestehen sowie chronisch werden.
Die Leitlinie unterscheidet erstmals zwischen verschiedenen Schmerzmechanismen:
Diese Differenzierung ist bedeutend, da es je nach Schmerztyp unterschiedliche Behandlungsansätze braucht.
Bei akuten Schmerzen – vor allem nozizeptiven – empfiehlt die Leitlinie zunächst nicht steroidale
Antiphlogistika (NSAR) wie Ibuprofen, Naproxen oder Diclofenac. Auch Paracetamol kann eingesetzt werden.
Bei chronischen Verläufen kommen andere Wirkstoffklassen infrage, darunter trizyklische Antidepressiva wie Amitriptylin, Metamizol, Paracetamol, Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, cannabisbasierte Präparate sowie Antikonvulsiva wie Gabapentin oder Pregabalin. Opioide sollen nur in Ausnahmefällen und unter strenger Indikationsstellung verordnet werden.