Die beste Qualität gibt es in der Apotheke |
Phytopharmaka sind extraktspezifisch zu testen. Erst klinische Studien machen das evidenzbasierte Arzneimittel aus. / Foto: Adobe Stock/Marina
Pflanzliche Zubereitungen gehören den unterschiedlichsten Produktkategorien an. Pflanzliche Inhaltsstoffe können sowohl in Arzneimitteln, Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten, Homöopathika oder auch Kosmetika sein. Dem Kunden sei jedoch bezüglich der Qualität und des Wirksamkeitsnachweises in der Regel kein Unterschied zwischen den Präparaten bewusst. »Der Verbraucher muss erst verstehen, dass er das beste Produkt dann erhält, wenn Pflanzen als Arzneimittel verarbeitet sind. Droge und Extrakt müssen dabei nach Arzneibuch funktionieren, was die entsprechenden Prüfungen betrifft. Das hat freilich Auswirkungen auf den Gehalt der Inhaltsstoffe«, erklärt Professor Dr. Robert Fürst vom Department Pharmazie der Universität München im Gespräch mit PTA-Forum.
Der Apotheker nannte beispielhaft den unterschiedlichen Gehalt von ätherischen Ölen in Arznei- und Lebensmitteltees. »Das Arzneibuch fordert einen deutlich höheren Gehalt an ätherischen Ölen.« Beispiel Pfefferminztee: Das Europäische Arzneibuch schreibt vor, dass Pfefferminze als Arzneitee mindestens 0,9 Prozent ätherisches Öl enthalten muss. Für Lebensmitteltees sind lediglich 0,6 Prozent ätherische Öle vorgeschrieben. »Das Mehr an Wirkstoffen in einem Arzneitee riecht man schon beim Aufmachen der Kuverts.«
Diese Unterschiede in der Qualität und dem Wirkungsvermögen der Präparate machen es laut Fürst dem pharmazeutischen Personal in der Beratung nicht gerade einfach. »PTA und Apotheker kommen bei pflanzlichen Präparaten schnell in einen Erklärungsnotstand und sie sind sofort in einer Verteidigungshaltung. Der Patient fragt natürlich, warum er das Johanniskraut-Präparat in der Apotheke für so viel mehr Geld kaufen soll als im Drogeriemarkt. PTA und Apotheker müssen viele Schritte erklären, die Beratung ist zeitintensiv.«
Das Apothekenteam müsse vor allem nahebringen, dass es sich bei einem geprüften Phytopharmakon meist nicht um eine zerkleinerte Droge, sondern um einen Extrakt handelt. »Johanniskraut-Präparate aus dem Drogeriemarkt enthalten pulverisierte Droge, was überhaupt nichts mit dem Schritt der Anreicherung wirksamkeitsrelevanter Anteile eines Extrakts zu tun hat. Aber nur so kommt man überhaupt auf die Menge der benötigten Inhaltsstoffe. Diese Prozesse machen das Präparat eben teurer.« Das werde auch in der Beschreibung des Einsatzgebietes deutlich. Bei einem Drogeriemarkt-Präparat ist eben nicht von »gegen depressive Episoden« die Rede, sondern etwa von »Einsatz bei nervöser Unruhe oder mentaler Erschöpfung«, macht der Professor für Pharmazeutische Biologie aufmerksam.