Die wichtigsten Antworten zu Masern |
Nach Ansicht einiger Eltern kommt die Nachweispflicht faktisch einer Impfpflicht gleich. Sie klagen dagegen – mit unterschiedlichem Ausgang. Zwar hat am 21. Juli 2022 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) grundsätzlich die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen bestätigt. Nach Ansicht des Gerichts seien sowohl die Eingriffe in das Elternrecht als auch in die körperliche Unversehrtheit gerechtfertigt. Im September 2023 hat allerdings der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Zwangsgeldandrohung für rechtswidrig erachtet. Das Gericht wies daraufhin, dass der Masernschutz im Kita- und Schulbereich unterschiedlich geregelt ist. Im Kitabereich hebe die Nachweispflicht die Freiwilligkeit der Impfentscheidung nicht auf. Angesichts der Schulpflicht könnten Eltern bei Kindern im schulpflichtigen Alter der Nachweispflicht nicht mehr ausweichen. Grundsätzlich als unzulässig erklärte der Bayerische VGH die Zwangsmittel im Zuge des Masernschutzgesetzes jedoch nicht.