Diskriminierung der Alten |
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Jahre 2021 bis 2030 als Dekade des gesunden Älterwerdens ausgerufen und zum Ziel gesetzt, Altersbilder zu hinterfragen und Altersdiskriminierung zu reduzieren. Ein erster Schritt sind verbindliche rechtliche Regelungen. Derzeit fällt Altersdiskriminierung in eine Art »Grauzone«, die von vielen Organisationen und Institutionen, die sich für die Rechte älterer Menschen einsetzen, kritisiert werden.
In Deutschland soll Artikel 3 des Grundgesetzes vor Diskriminierung schützen. Er enthält eine Auflistung von Merkmalen, aufgrund derer keine Benachteiligung oder Bevorzugung stattfinden darf. Einen ausdrücklichen Schutz des Alters umfasst das Grundgesetzt jedoch nicht. Ein explizites Verbot findet sich nur im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dieses gilt allerdings nicht für alle Lebensbereiche, sondern regelt nur das Arbeitsrecht sowie den Zugang zu Dienstleistungen und Gütern.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V. (BAGSO) fordert deshalb, den Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal »Lebensalter« zu erweitern. Zudem setzt sie sich ebenso wie das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) für eine UN-Altenrechtskonvention ein. Zwar sichere das derzeit bestehende Menschenrechtsschutzsystem allen Menschen, unabhängig vom Alter, die gleichen Menschen- und Grundrechte zu, allerdings zeige die Situation in Deutschland und weltweit, dass Ältere nicht ausreichend geschützt werden und sie ihre Rechte seltener wahrnehmen können, schreiben die Experten auf der Website des Instituts.
Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. sieht rechtliche Regelungen ebenfalls als wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Altersdiskriminierung, ist aber auch überzeugt, dass sich die gesellschaftliche Wahrnehmung älterer Menschen ändern müsse. Durch die steigende Lebenserwartung, bessere Gesundheitsversorgung und demografische Umstände würden ältere Menschen – oft unbemerkt – neue, wichtige Rollen in der Gesellschaft einnehmen. Auf Dauer an der negativen Wahrnehmung des Alters festzuhalten, verkennt das Potenzial unzähliger Menschen und wirkt sich negativ auf die Gesellschaft als Ganzes aus.
Die Mehrheit der Menschen, die das Meinungsforschungsinstitut Kantar Public für die Studie „Ageismus – Altersbilder und Altersdiskriminierung in Deutschland“ befragt hat, gab auf diese Frage ein Alter ab 60 Jahren an. In der Gerontologie wird ein Mensch als alt definiert, wenn die Hälfte seiner Geburtenkohorte bereits verstorben ist. Dass ist heute weder bei den 60- noch bei den 70-Jährigen der Fall. Ausgehend von der heutigen Lebenserwartung wäre ein Mensch erst alt, wenn er das 80. Lebensjahr überschritten hat. In der Praxis sprechen Gerontologen deshalb bei Menschen zwischen dem 60. und 85. Lebensjahr von jungen Alten, bei Menschen über 85 Jahre von Hochbetagten.