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Tarifbindung

Doppelte Chance auf Urlaubsgeld

46 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft werden im Jahr 2024 ein Urlaubsgeld erhalten. Auch in manchen Apotheken wird die tarifliche Sonderzahlung gesplittet, sodass ein Teilbetrag mit dem Juni-Gehalt und der zweite Ende November ausgezahlt wird.
AutorKontaktAdexa/Sigrid Joachimsthaler
Datum 08.07.2024  08:30 Uhr

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) hat anhand der Daten von fast 68.000 Beschäftigten herausgefunden, dass Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag deutlich häufiger von Urlaubsgeld profitieren als Mitarbeitende in nicht tarifgebundenen Betrieben. Im Schnitt sind es in Deutschland in diesem Sommer knapp die Hälfte der Arbeitnehmenden (46 Prozent). Aber auch weitere Kriterien sorgen für Unterschiede:

  • Tarifvertrag: Mit Tarifvertrag gibt es für 74 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag nur für 36 Prozent. Die Chance auf diese Zahlung ist durch Tarifbindung also um mehr als das Doppelte erhöht.
  • Betriebsgröße: Je größer der Betrieb, desto größer die Wahrscheinlichkeit für ein Urlaubsgeld – bei kleineren Firmen unter 100 Beschäftigten profitieren 38 Prozent, bei 100 bis 500 Mitarbeitenden sind es 51 Prozent und in Großbetrieben über 500 Beschäftigten 59 Prozent.
  • Ost-West-Gefälle: Nach wie vor gibt es deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, die im Wesentlichen auf dem jeweiligen Grad der Tarifbindung beruhen: im Osten 34 Prozent gegenüber 48 Prozent im Westen.
  • Geschlecht: Während 50 Prozent der männlichen Beschäftigten Urlaubsgeld erhalten, sind es bei Arbeitnehmerinnen nur 40 Prozent. Das liegt daran, dass Frauen häufiger in kleineren Betrieben und Berufsgruppen beziehungsweise Branchen mit niedriger Tarifbindung arbeiten.

»Das Urlaubsgeld ist ein echtes Extra für die Beschäftigten – und ein gutes Argument für tarifgebundene Arbeitgeber, die auf der Suche nach Fachkräften sind«, kommentiert WSI-Experte Malte Lübker die Ergebnisse. Was vielen nicht bewusst sei: Neben Geld für die Urlaubskasse bringen Tarifverträge auch zusätzliche Urlaubstage. Das gelte auch für die öffentlichen Apotheken.

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