Ein kostenloser Schnelltest pro Woche |
Diese kostenlosen Tests werden künftig auch wichtig werden, da sie für gewisse körpernahe Dienstleistungen Voraussetzung werden, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann (etwa bei der Kosmetik oder bei einer Rasur) . Mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest können diese Dienstleistungen ab 8. März in Anspruch genommen werden.
Auch in den Schulen und in Unternehmen soll mindestens ein kostenloser Schnelltest pro Woche angeboten werden. Allerdings können hier laut Papier sowohl die Schnelltests von professionellen Anwendern als auch die Selbsttests zum Einsatz kommen.
Ein positives Testergebnis erfordere aber »eine sofortige Absonderung und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR«, heißt es. Dieser PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden. Damit sollen künftig unter Umständen auch Apotheken PCR-Tests durchführen, wenn etwa ein vor Ort durchgeführter Schnelltest positiv ausfällt. Wie genau dies organisiert werden könnte, wird nicht näher beleuchtet.
Den Einsatz von Selbsttests wird insbesondere vor einer privaten Zusammenkunft empfohlen. Tests werden zudem verstärkt in Öffnungsschritt 4 zum Zuge kommen. Dieser tritt ein, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in einem Bundesland oder einer Region zwei Wochen lang nicht verschlechtert hat. Dann könnten auch wieder Kultureinrichtungen und die Außengastronomie öffnen sowie Sport im Innen- und Außenbereich stattfinden. Wenn sich allerdings die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 bewegt, dann ist für den Restaurant- und Theaterbesuch und für Sport ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest notwendig.
Auch das Impfen soll in Zukunft beschleunigt werden. Zurzeit werden bis zu 200.000 Impfungen am Tag durchgeführt. Vor allem durch die Mithilfe und die Einbeziehung der niedergelassenen Ärzte, aber auch durch das weitere Impfen in den Impfzentren und durch die mobilen Impfteams soll sich die Zahl nun bald verdoppeln. Die Konferenz einigte sich dabei auf den Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Impfverordnung so abzuändern, dass bereits ausgewählte Ärzte ab kommender Woche unkomplizierter impfen dürfen.
Routinemäßig sollen die Haus- und Fachärzte dann ab Ende März oder spätestens Anfang April gegen Covid-19 impfen. Dabei soll auch die Strategie der zurückgehaltenen Impfdosen für die Zweitimpfung geändert werden: Diese sollen »deutlich reduziert werden« und das Impfintervall »möglichst ausgeschöpft werden«, um so schnell wie möglich vielen Bürgern ein Impfangebot machen zu können. Zudem erwarten Bund und Länder aufgrund von neuen Studiendaten aus England, dass die Ständige Impfkommission bald eine Empfehlung ausspricht, auch die Bevölkerung über 65 Jahre mit dem Astra-Zeneca Impfstoff immunisieren zu können. Die neue Test- und Impfstrategie wird damit begründet, dass es nun zunehmend Impfstoff sowie Schnell- und Selbsttests in »sehr großen Mengen« gebe.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.