Ein Notfall in der Apotheke |
Neben einem Erste-Hilfe-Kasten auf letztem Stand ist eine geschulte Ersthelferin vor Ort wichtig. / Foto: Getty Images/Westend61
Wer in einer akuten Notfallsituation erst mühsam Telefonnummern heraussuchen oder Abläufe diskutieren muss, verliert kostbare Zeit. Denn jetzt ist schnelles und gezieltes Handeln gefragt. Daher sollten vorab realistische Szenarien durchgegangen und die richtigen Handlungsabläufe festgelegt werden.
Wichtig: Es reicht nicht, dass die Apothekenleitung weiß, was zu tun ist. Sie muss die Notfallpläne auch in einer Teambesprechung kommunizieren und dann schriftlich dokumentieren (lassen), empfiehlt Adexa-Juristin Minou Hansen. Solche Notfallpläne müssen gut auffindbar sein und sind Bestandteil des QMS.
Um bei Unfällen von Kunden oder Beschäftigten gut vorbereitet zu sein, ist – neben einem Erste-Hilfe-Kasten auf letztem Stand – eine geschulte Ersthelferin vor Ort wichtig. Eine 15-Stunden-Kraft kann diese Aufgabe nicht allein abdecken, so Hansen. Gegebenenfalls muss auch die 112 angerufen werden. Denn Apothekenpersonal darf nach der Ersten Hilfe keine medizinische Heilbehandlung vornehmen.
Außerdem ist beim Unfall einer Kundin die Betriebshaftpflichtversicherung zu informieren, bei dem einer Beschäftigen dagegen die Berufsgenossenschaft sowie ein Durchgangsarzt. Sinnvoll ist es auch, von jedem Teammitglied Kontaktdaten von Angehörigen für den Notfall zu notieren.
Beim Wegeunfall von Beschäftigten sind – neben einer schnellen Nachricht an die Apothekenleitung oder deren Vertretung – festgelegte Telefonketten zur Information des Teams hilfreich. Hier geht es auch um die Frage, ob noch Aufgaben übernommen oder Arbeitspläne umgestellt werden müssen. Handelt es sich um einen Unfall mit dem Dienstwagen, muss zudem die Versicherung informiert werden – und im Zweifelsfall die Polizei.
Auch hier sind Abläufe und Zuständigkeiten vor dem Ernstfall zu klären. Stichwort Alarmanlage: Bei wem kommt der Alarm an? Ist eine Urlaubsvertretung nötig? Gibt es ein externes Überwachungsunternehmen? Wer beauftragt welche Handwerker?
Sind Teammitglieder betroffen, die eine psychologische Betreuung benötigen, sind wieder die Berufsgenossenschaft und ein Durchgangsarzt einzuschalten. Eine Unterstützung ist in solch traumatischen Situationen völlig legitim.