| Juliane Brüggen |
| 07.10.2026 14:00 Uhr |
Die Apothekengewerkschaft lehnt das aktuelle Angebot der Arbeitgeberseite ab. / © Adobe Stock/Marco2811
Laut Adexa verhandeln die beiden Seiten seit April über einen neuen Gehaltstarifvertrag in Nordrhein. Das letzte Angebot der Arbeitgeberseite, der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL), beinhaltet demnach folgende monatliche Erhöhungsbeträge:
Dieses Angebot habe die Adexa-Tarifkommission nach einer Prüfung abgelehnt und die Gründe schriftlich mitgeteilt, schreibt Andreas May, Bundesvorstand, in einer Mitteilung der Gewerkschaft. Doch eine Antwort erhielt sie offenbar nicht. Die TGL habe das Angebot stattdessen als Empfehlung an ihre Mitgliedsapotheken weitergegeben – mit einer Gültigkeit ab 1. Oktober 2026 –, was die Adexa »mit Verwunderung« registriert habe.
»Eine solche Empfehlung ist kein Tarifvertrag«, so Adexa. »Die Beschäftigten haben keinen Anspruch darauf, und jede Apotheke entscheidet selbst, ob und wie sie sie umsetzt. Für Juli bis September ist keine Erhöhung vorgesehen.« Eine einseitige Empfehlung könne keinen Tarifvertrag ersetzen.
Die Adexa stehe für konstruktive Gespräche bereit und erwarte eine baldige Fortsetzung der Verhandlungen. »Die Beschäftigten in Nordrhein haben Anspruch auf eine ernsthafte Verhandlung und auf ein Ergebnis, das ihrer Qualifikation und ihrer Arbeit in der Apotheke gerecht wird.«
Die Gewerkschaft erkenne an, dass die Arbeitgeberseite ihr Angebot im Laufe der Verhandlungen nachgebessert habe und habe auch Verständnis dafür, dass viele Apothekeninhaberinnen und -inhaber wirtschaftlich schwierige Jahre hinter sich hätten. Das dürfe jedoch nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen. »Ein Tarifvertrag muss Qualifikation, Berufserfahrung und Verantwortung deutlich oberhalb der gesetzlichen Mindeststandards abbilden«, schreibt die Adexa und nennt Gründe für die Ablehnung des Angebots, unter anderem folgende: