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Adexa zu Tarifverhandlungen in Nordrhein
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»Empfehlung ist kein Tarifvertrag«

Der Gehaltstarifvertrag für Apothekenangestellte in Nordrhein ist am 30. Juni 2026 ausgelaufen, die Verhandlungen stocken. Aktuell zeigt sich die Apothekengewerkschaft Adexa verwundert über eine Empfehlung der Arbeitgeberseite und weist darauf hin, dass bis zu einer neuen Vereinbarung die bisherigen Gehälter weiter gelten.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 07.10.2026  14:00 Uhr

Laut Adexa verhandeln die beiden Seiten seit April über einen neuen Gehaltstarifvertrag in Nordrhein. Das letzte Angebot der Arbeitgeberseite, der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL), beinhaltet demnach folgende monatliche Erhöhungsbeträge:

  • PKA: 200 Euro mehr
  • PTA, Approbierte, Pharmazieingenieurinnen und -ingenieure sowie Apothekenassistentinnen und -assistenten: jeweils 120 Euro mehr
  • Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten: 100 bis 150 Euro mehr

Dieses Angebot habe die Adexa-Tarifkommission nach einer Prüfung abgelehnt und die Gründe schriftlich mitgeteilt, schreibt Andreas May, Bundesvorstand, in einer Mitteilung der Gewerkschaft. Doch eine Antwort erhielt sie offenbar nicht. Die TGL habe das Angebot stattdessen als Empfehlung an ihre Mitgliedsapotheken weitergegeben – mit einer Gültigkeit ab 1. Oktober 2026 –, was die Adexa »mit Verwunderung« registriert habe.

»Eine solche Empfehlung ist kein Tarifvertrag«, so Adexa. »Die Beschäftigten haben keinen Anspruch darauf, und jede Apotheke entscheidet selbst, ob und wie sie sie umsetzt. Für Juli bis September ist keine Erhöhung vorgesehen.« Eine einseitige Empfehlung könne keinen Tarifvertrag ersetzen.

Die Adexa stehe für konstruktive Gespräche bereit und erwarte eine baldige Fortsetzung der Verhandlungen. »Die Beschäftigten in Nordrhein haben Anspruch auf eine ernsthafte Verhandlung und auf ein Ergebnis, das ihrer Qualifikation und ihrer Arbeit in der Apotheke gerecht wird.«

Warum lehnt die Adexa das Angebot ab?

Die Gewerkschaft erkenne an, dass die Arbeitgeberseite ihr Angebot im Laufe der Verhandlungen nachgebessert habe und habe auch Verständnis dafür, dass viele Apothekeninhaberinnen und -inhaber wirtschaftlich schwierige Jahre hinter sich hätten. Das dürfe jedoch nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen. »Ein Tarifvertrag muss Qualifikation, Berufserfahrung und Verantwortung deutlich oberhalb der gesetzlichen Mindeststandards abbilden«, schreibt die Adexa und nennt Gründe für die Ablehnung des Angebots, unter anderem folgende:

  • PKA: Schon jetzt liege das Tarifgehalt für PKA im 1. bis 5. Berufjahr in Nordrhein lediglich auf der Ebene des gesetzlichen Mindestlohns (13,90 Euro pro Stunde). Zum 1. Januar 2027 wird dieser auf 14,60 Euro angehoben, was bei Vollzeit 2526 Euro im Monat entspricht. »Diesen Betrag müssen Apotheken ohnehin zahlen«, so die Adexa. Berücksichtige man dies, bleibe vom aktuellen TGL-Angebot wenig Benefit: »Eine PKA am Berufsanfang käme mit dem Angebot auf etwa 15,11 Euro pro Stunde. Das sind rund 50 Cent mehr als der Mindestlohn, und das nach einer dreijährigen Berufsausbildung. Viel mehr als das gesetzliche Minimum ist das nicht.«

  • PTA: Hier werde der Spielraum eng. Mit dem aktuellen Tarifgehalt für PTA im 1. und 2. Berufsjahr (monatlich 2590 Euro) läge man ab Januar 2027 nur noch rund 37 Cent über dem Mindestlohn. »Dabei hat sie zweieinhalb Jahre Ausbildung hinter sich und trägt Verantwortung in der Beratung und in der Herstellung von Arzneimitteln.«

    Die Berufsgruppe verliere mit dem aktuell angebotenen Plus von 120 Euro außerdem an Abstand zum PKA-Beruf. Der Unterschied würde dann in der ersten Gehaltsstufe nur noch 100 Euro betragen (aktuell sind es 185 Euro). Adexa: »Der steigende Mindestlohn schiebt das Gehaltsgefüge von unten zusammen, und feste Erhöhungsbeträge für alle verstärken diesen Effekt.«

Zurück an den Verhandlungstisch

Die Adexa betont, dass faire Gehälter »eine Investition in die Zukunft jeder Apotheke« seien. »Wenn eine qualifizierte Ausbildung sich kaum noch im Gehalt bemerkbar macht, entscheiden sich junge Menschen für andere Berufe«. Das Tarifniveau in Nordrhein liege ohnehin hinter dem übrigen Bundesgebiet zurück, nicht nur bei den Gehältern, sondern auch hinsichtlich der Wochenarbeitszeit von 40 statt 39 Stunden und weniger Urlaubstagen.

»Die Beschäftigten haben die wirtschaftlich schwierigen Jahre der Apotheken mitgetragen: mit hohem Einsatz, mit Flexibilität und oft mit Zurückhaltung bei den eigenen Forderungen«, schreibt die Adexa. Beide Seiten hätten vereinbart, den neuen Vertrag zügig anzugehen, sobald die Honorarerhöhung für Apotheken feststehe. Da dies nun Realität ist, könnten die Angestellten »zu Recht« erwarten, »daran beteiligt zu werden, und zwar lückenlos ab dem 1. Juli und nicht erst ab Oktober.«

»Wir fordern Gehälter deutlich über dem Mindestlohn, die Anerkennung von Ausbildung und Berufserfahrung und Arbeitsbedingungen wie im übrigen Bundesgebiet«, so die Adexa.

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