Faire Einsatzplanung in der Apotheke |
In vielen Apotheken hat es sich bewährt, gemeinsame »Spielregeln« für die Einsatzplanung aufzustellen und als Apothekenteam gemeinsam festzulegen, nach welchen Regeln die Arbeitszeit- und Urlaubsplanung ablaufen soll. Darin können alle Einzelfragen, aber auch typische Streitpunkte der Einsatzplanung entschieden werden, zum Beispiel in welchem Umfang Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern Vorrang bei der Arbeitszeit- und Urlaubsplanung haben, ob reguläre Urlaubswünsche bei Überschneidungen Vorrang vor dem Abbau von Überstunden haben oder ob Urlaubstage mit dem »Abfeiern« von Überstunden kombiniert werden dürfen, um eine Verlängerung des Urlaubs zu erreichen. Mit solchen klaren und gemeinsam erarbeiteten Spielregeln können künftige Auseinandersetzungen und zeitaufwendige Diskussionen bei der Einsatzplanung meist dauerhaft vermieden werden.
Beispiel 1: In der Muster-Apotheke findet die Urlaubsplanung in der Zeit vom 1. bis 15. November statt. Bis zu diesem Zeitpunkt können PTA einen »Urlaubszettel« mit ihren Urlaubswünschen für das folgende Jahr abgeben. Davor werden Urlaubswünsche grundsätzlich nicht berücksichtigt, damit sich einzelne Mitarbeiter nicht vorschnell die attraktivsten Urlaubszeiten sichern. Bis zum Stichtag werden alle Urlaubswünsche in den Urlaubsplan für das Folgejahr eingetragen. Anschließend findet eine gemeinsame Besprechung aller Beteiligten mit der Apothekenleitung statt, um den Urlaubsplan und eventuelle Überschneidungen zu besprechen. Der endgültige Plan wird spätestens am 20. November bekannt gegeben. Ein nachträglicher Tausch von Urlaubstagen sollte nach Möglichkeit aus Rücksicht untereinander nur in Ausnahmefällen stattfinden.
Beispiel 2: In einer Apotheke mit fünf PTA regeln die Beteiligten die Urlaubszeiten anhand der erforderlichen Mindestbesetzung unter sich. Die Apothekenleitung erhält den von den PTA eigenständig erstellten Urlaubsplan zur abschließenden Genehmigung.