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Fragen und Antworten zum E-Rezept

Nachdem das Projekt E-Rezept zunächst Startschwierigkeiten hatte, soll es am 1. Januar 2024 richtig losgehen. Höchste Zeit, sich vorzubereiten. Im Inspiration-Lab der Expopharm beantworteten drei Experten häufige Fragen zum E-Rezept.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 28.09.2023  15:40 Uhr

Wen fragen bei Problemen?

Bei Problemen sei der erste Ansprechpartner immer das Softwarehaus, so Weigel. Wenn über diesen Weg keine Lösung zu finden sei, stehe der LAV mit Rat zur Verfügung. Dieser sei außerdem eng mit der Gematik vernetzt. »Wir versuchen immer, eine Antwort zu finden.«

Wann gibt es BtM über E-Rezepte?

»Wir arbeiten daran«, so Neumann, und zwar gemeinsam mit Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und Bundesopiumstelle. Im Fokus stünde, wie man die Sicherheits- und Dokumentationsvorgaben online abbilden könne und Missbrauch erkennen und eindämmen könne. Ende des Jahres werde es voraussichtlich einen ersten Ausblick geben, Mitte 2025 sei es dann soweit.

Wann kommt das E-Rezept für Privatversicherte?

Das E-Rezept werde auch für Privatversicherte kommen, so Neumann – das erste E-Privatrezept ist letzte Woche getestet worden. Dabei werde mit einer Gesundheits-ID gearbeitet, da Privatversicherte keine Gesundheitskarte haben. »Auch die Beihilfe ist mitgedacht«, versicherte er. Es sei ein einheitliches Format für die Abrechnung vorgesehen, entweder ausgedruckt oder innerhalb einer App.

Auch die gesetzlichen Krankenkassen planen, mit der Gesundheits-ID als Identifizierungsmittel zu arbeiten. Die Barmer hat dies bereits umgesetzt. Die ID kann die Nutzung von Apps einfacher machen. In anderen Ländern ist das Verfahren bereits gängig.

Wie kann man sich vorbereiten?

Neumann empfahl, die Angebote der Software-Hersteller zur Schulung zu nutzen und außerdem in den Dialog mit Arztpraxen zu treten. »Fangen Sie vorher an«, betonte er, die drei Monate bis zum Jahreswechsel seien schnell vorbei. Am 10. Oktober 2023 sei ein Aktionstag zum E-Rezept geplant, an dem Ärzte das E-Rezept konsequent in der realen Versorgung nutzen sollen.

Wie mit Freitextverordnungen umgehen?

Freitextverordnungen bezeichnete Weigel als »schwierig«, sie erforderten besondere Aufmerksamkeit. Für Zahnärzte habe man Muster-Rezepte etabliert, wie eine Freitextverordnung aussehen sollte. Ähnliches sei für Hausärzte geplant.

Kann Auseinzeln beim E-Rezept umgesetzt werden, zum Beispiel bei Lieferproblemen?

Grundsätzlich sollte die Teilmengenabgabe auch beim E-Rezept möglich sein, so Weigel. Hier sollten sich Apotheken mit ihrem Softwarehersteller in Verbindung setzen. König ergänzte, dass beim E-Rezept lediglich die Charge angegeben werden müsse, nicht der Securpharm-Code.

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