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Lecanemab
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Für wen der Alzheimer-Antikörper zugelassen werden soll

Nachdem sie die Zulassung des Alzheimer-Antikörpers Lecanemab zunächst nicht empfohlen hatte, spricht die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) nun doch ein positives Votum aus – für eine kleine Patientengruppe.
AutorKontaktPTA-Forum
AutorKontaktPZ
Datum 20.11.2024  13:00 Uhr
Für wen der Alzheimer-Antikörper zugelassen werden soll

Die Alzheimer-Erkrankung ist unter anderem durch das Auftreten von β-Amyloid-Plaques im Gehirn gekennzeichnet. Genau hier setzt der therapeutische Antikörper Lecanemab (Leqembi®) an: Er löst diese Plaques auf. Dabei kann es jedoch zu Nebenwirkungen kommen, die auch der Grund für die anfängliche Ablehnung einer Zulassung seitens der EMA waren: Im Gehirn können Flüssigkeitsansammlungen (Ödeme) oder Blutungen entstehen. Die im MRT sichtbaren Auffälligkeiten werden Amyloid-bedingte Bildgebungsanomalien (ARIA) genannt. Das Risiko hierfür war insbesondere bei Patienten erhöht, die zwei Kopien des Alzheimer-Risikogens ApoE4 aufwiesen.

Nach einer neuen Subgruppenanalyse der Zulassungsstudie kommt die EMA nun zu dem Ergebnis, dass Lecanemab für Patienten, die nur eine oder keine Kopie von ApoE4 tragen, ein positives Nutzen-Risiko-Profil hat. In dieser Patientengruppe könnte Lecanemab – sollte die Europäische Kommission der EMA-Empfehlung folgen – bei milden kognitiven Einschränkungen (MCI) oder Alzheimer-Demenz im Frühstadium eingesetzt werden, um das Fortschreiten der Krankheit zu verlangsamen.

Die Wirksamkeit von Lecanemab war in der Untergruppe (keine oder nur eine ApoE4-Kopie) mit der Gesamtpopulation vergleichbar. Erfasst wurde die Veränderung kognitiver und funktionaler Symptome nach 18 Monaten anhand der CDR-SB-Skala. Diese reicht von 0 bis 18, wobei höhere Werte eine größere Beeinträchtigung bedeuten.

Nach 18 Monaten war in der Lecanemab-Gruppe ein weniger starker Anstieg der Werte als in der Placebogruppe zu verzeichnen gewesen, nämlich um 1,22 statt 1,75 Punkte. Dies gilt als Beleg für einen etwas weniger schnellen Abbau der kognitiven und funktionellen Leistung der behandelten Patienten. Laut der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), die die Zulassungsempfehlung begrüßt, gewinnen Betroffene mindestens ein halbes Jahr »gesundes« Leben. Die Krankheit heilen oder komplett zum Stillstand bringen kann der Antikörper jedoch nicht.

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