Gegen PTA-Vertretung, für Studium |
Die ABDA wendet sich strikt gegen das Vorhaben, dass qualifizierte PTA zweitweise die Apothekenleitung vertreten könnten. / © ABDA
Die vorliegenden Referentenentwürfe stünden »in einem eklatanten Widerspruch zu den Überlegungen, die Apotheken in einem krisenresilienten Gesundheitssystem als maßgeblichen Baustein zu stärken«, so die ABDA. Es bestehe »dringender und umfangreicher Nachbesserungsbedarf«, zum Beispiel hinsichtlich der Honoraranpassung. Ohne wirtschaftliche Stärkung würden weitere Apotheken aufgeben müssen, warnte ABDA-Präsident Thomas Preis. »Die Leidtragenden sind die Patientinnen und Patienten: Mit jeder geschlossenen Apotheke wird der Weg zum Arzneimittel für die Menschen weiter und schwieriger.«
Kritik gibt es auch an der geplanten Verhandlungslösung zum Apothekenhonorar. Vorgesehen ist, dass die Vergütung direkt zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt wird. Doch die im Entwurf angedachte Lösung ist der ABDA nicht präzise genug. Sie fordert »eine verbindliche und jährlich erfolgende Festlegung, die in der Arzneimittelpreisverordnung oder an anderer geeigneter Stelle zu regeln ist«. Der relative Zuschlag in Höhe von 3 Prozent soll bleiben.
»Die Kriterien für die Festlegung sind klarer zu fassen, Indizes wie der Verbraucherpreisindex und die Entwicklung des sozialversicherungspflichtigen Einkommens konkret zu benennen und nicht dem Ermessen der Vertragspartner und der Schiedsperson zu überlassen«, heißt es in der Stellungnahme.
Die Pläne des Ministeriums, die Apothekenleitung zeitweise an PTA zu übergeben, lehnt die ABDA strikt ab. Aktuell sind 20 Tage pro Jahr vorgesehen. Diesem Vorhaben stünden »gravierende ordnungsrechtliche und fachliche Bedenken« entgegen. Die Struktur der inhabergeführten Apotheke würde dadurch geschwächt. Ohne Approbierte vor Ort könnten viele Leistungen zudem gar nicht angeboten werden »und die Versorgung der Menschen in Deutschland dünnt aus«, so Preis.
Statt PTA mit Vertretungsrechten auszustatten, solle ihnen der Zugang zum Pharmaziestudium erleichtert werden. So könnten praktische Studienleistungen des Grundstudiums im Umfang von bis zu 630 Stunden anerkannt werden. Bei Anerkennung dieser Studienleistungen hätten PTA künftig zeitlich Möglichkeiten, neben dem Studium als PTA zu arbeiten. »Insgesamt ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, PTA das Pharmaziestudium zeitlich zu erleichtern und ihnen somit eine attraktive Weiterentwicklungsperspektive zu bieten«, heißt es in der Stellungnahme. Der Bundesverband PTA (BVpta) hatte als neue Qualifikation die Einführung des neuen Berufs »Pharmazie-Assistenz« vorgeschlagen.
Zudem sieht die ABDA für PTA in den Erweiterungen der pharmazeutischen Dienstleistungen »attraktive Weiterqualifizierungsmöglichkeiten abseits der Approbation«. Bei Organisation und Durchführung würden sie eine tragende Rolle spielen. Geplant ist derzeit, folgende Dienstleistungen neu aufzunehmen:
Die ABDA fordert in der Stellungnahme außerdem, eine verpflichtende Ausbildungsvergütung für angehende PTA gesetzlich festzulegen.