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Voraussetzungen und Ablauf
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Grippe-Impfung in der Apotheke

Mit dem Pflegebonusgesetz wurden im Mai dieses Jahres Influenzaimpfungen in Apotheken aus Modellvorhaben in die Regelversorgung überführt. Das pharmazeutische Personal darf den Impfapotheker unterstützen.
AutorKontaktNicole Schuster
Datum 02.09.2022  09:00 Uhr

Impfstoff applizieren

Wie die Impfung praktisch durchzuführen ist, lernen Apotheker in einer Praxisschulung, die die zuständige Apothekerkammer anbietet. Die einzelnen Arbeitsschritte sind in einer Standardarbeitsanweisung (SOP) festgelegt, die am Arbeitsplatz einsehbar ist.

Die im Kühlschrank aufbewahrte Fertigspritze wird ausgepackt und temperiert. Der Apotheker zieht währenddessen die Schutzkleidung an und desinfiziert sich die Hände. Zum Impfen legt oder setzt sich der Patient auf die Liege und macht einen Oberarm frei. Als Erstes wird die Einstichstelle desinfiziert. Dann macht der Apotheker die Fertigspritze gebrauchsfertig und orientiert sich dabei an den Herstellerangaben.

Damit das Immunsystem auf den Impfstoff reagieren kann, muss die Vakzine in die Blutbahn gelangen. Der Impfstoff wird jedoch nicht direkt in ein Gefäß injiziert, sondern je nach Zulassung (tief) subkutan (s.c.) und/oder intramuskulär (i.m.). Tief s.c. bedeutet, dass in die Fettschicht der Unterhaut geimpft wird. I.m. bedeutet in der Regel, dass die Grippeimpfung in den Deltamuskel des Oberarms erfolgt. Als Standard wird eine Kanüle der Größe 25 G empfohlen. Die Verabreichung in die Muskulatur beziehungsweise das Unterhautfettgewebe ist sinnvoll, da der Impfstoff daraus nur allmählich in die Blutbahn gelangt. Die langsame Abgabe gibt dem Immunsystem Zeit, auf die enthaltenen Antigene zu reagieren. Gelangt die Vakzine jedoch direkt in ein Gefäß, fehlt dieser Depoteffekt.

Nach erfolgter Impfung hält der Apotheker einen Zellstofftupfer sanft auf die Einstichstelle und versorgt diese mit einem Pflaster. Anschließend wird die Schutzimpfung in den Impfausweis des Patienten eingetragen. Ersatzweise kann der Apotheker auch eine Impfbescheinigung ausstellen und die Impfung zu einem späteren Zeitpunkt in den Impfausweis nachtragen.

Bei der Vorbereitung und der Dokumentation darf das pharmazeutische Personal unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Teammitglieder für die Aufgaben geschult und diese Schulungen dokumentiert sind.

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