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Gut schlafen, gesünder Leben

Nicht nur Lärm, Hetze und Stress durch den generell zunehmenden Leistungs- und Termindruck, auch übermäßiger Medienkonsum durch Laptop, Handy, Tablet & Co lassen den Menschen nachts nicht mehr zur Ruhe kommen. Schlafforscher schlagen Alarm.
Christiane Berg
22.11.2019  16:30 Uhr

Verhaltenstherapie zuerst

Ein- und Durchschlafstörungen über einen Zeitraum von mindestens einem Monat, die nicht durch körperliche oder psychiatrische Erkrankungen, Drogen, Alkohol oder Medikamente bedingt sind, jedoch mit Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit am Tag einhergehen, werden als nicht organische Insomnie bezeichnet.

Schlafstörungen können jedoch auch aus körperlichen und seelischen Leiden resultieren wie Nieren-, Magen-Darm-, Herz-, Lungen- oder Hauterkrankungen beziehungsweise Krebs, Schmerzen, Epilepsien, Polyneuropathien, Depressionen oder Angsterkrankungen. Auch schlafbezogene Atmungs- und Bewegungsstörungen (zum Beispiel Schlafapnoe oder Restless-Legs-Syndrom) oder Parasomnie (zum Beispiel Schlafwandeln, Pavor nocturnus, Albträume) können unruhige Nächte verursachen.

Als führende Schlafmediziner heben die Autoren der S3-Leitlinie »Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen« zudem deutlich hervor, dass sich auch bei klarer organischer Ursache für eine Schlafstörung der typische psycho-physiologische Hyperarousal-Teufelskreis »Angst vor Schlaflosigkeit - erhöhte kognitiv-emotional- psychophysiologische Empfindlichkeit – Angst vor Schlaflosigkeit« entwickeln kann. Ob organisch oder nicht organisch: In der Therapie einer Insomnie sei daher die Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) bei Erwachsenen jedes Lebensalters stets Mittel der ersten Wahl. Ihr Erfolg setzt die Mitarbeit des Patienten voraus.

Keine Langzeittherapie

Eine medikamentöse Therapie könne angeboten werden, wenn die KVT nicht hinreichend effektiv oder nicht durchführbar ist. Ob Benzodiazepine oder Z-Substanzen, sedierende Antidepressiva oder Antipsychotika mit Zulassung für Schlafstörungen: Eine generelle Empfehlung zur Langzeitbehandlung könne aufgrund der unzureichenden Datenlage und möglicher Nebenwirkungen und Risiken nicht ausgesprochen werden.

Aufgrund geringer Wirksamkeit sei Melatonin nicht gemeinhin zur Behandlung von Schlafstörungen zu empfehlen. Das schlaffördernde Hormon ist im Gegensatz zu den USA oder den Niederlanden in der EU seit 2007 als Arznei­mittel zur kurzfristigen Behandlung der primären Insomnie bei Patienten ab 55 Jahren zugelassen. Melatonin als Arzneimittel ist verschreibungspflichtig, und somit bleibt die Verordnung­ dem Spezialisten vor­behalten. Trotz Verschreibungspflicht befinden sich einige melatoninhaltige Nahrungsergänzungsmittel (NEM) auf dem Markt. Behörden und Hersteller streiten derzeit noch vor Gericht über die Eignung und rechtliche Einstufung von Melatonin als Arzneimittel beziehungsweise NEM. 

In Deutschland sind melatoninhaltige Arzneimittel verschreibungspflichtig. Auch hier bleibt somit die Verordnung dem Spezialisten vorbehalten. Vage und zurückhaltend äußern sich die Verfasser der Leitlinie nicht nur zum Einsatz verschreibungspflichtiger, sondern auch frei verkäuflicher Antihistaminika wie zum Beispiel Diphenhydramin und Doxylamin. Die Studienlage reiche nicht aus. Insbesondere lägen keine hochwertigen randomisierten kontrollierten Studien vor. Antihistaminika hätten gemäß bisheriger wissenschaftlicher Erkenntnisse einen allenfalls mäßigen Effekt und könnten rasch eine Toleranz entwickeln.

Auch wenn Baldrianwurzel-, Passionsblumen- oder Melissenblätter-Extrakte in Deutschland eine lange Tradition mit hohen Verkaufszahlen hätten: Die methodische Qualität der vorliegenden Untersuchungen zur Wirksamkeit spezifischer Phytotherapeutika bei Insomnie sei schlecht. Weitere Studien seien erforderlich.

Die Evidenz alternativer Therapieverfahren zur Behandlung der Insomnie wie zum Beispiel Hypnotherapie, achtsamkeitsbasierte Verfahren (»mindfulness«), Akupunktur, Aromatherapie, Homöopathie oder Meditation sei nicht gesichert. Doch seien Hinweise auf »potenzielle« Wirksamkeiten durchaus gegeben.

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